Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.
Atommüllentsorgung: Kanzlei Freshfields – Zwischen DFB und Atomkraft
Der Ton wird rauer. Die Energiekonzerne RWE und E.on legten in der Endlagerkommission des Deutschen Bundestages ein Rechtsgutachten vor, in dem sie die aktuellen Planungen, die Atomstromproduzenten bei der Atommüllentsorgung in die Pflicht zu nehmen, brüsk von sich weisen. Zwischen den Zeilen findet sich die Drohung, das Standortauswahlgesetz (StandAG) und ein Zurück auf Null bei der Endlagersuche zu beklagen: „Gegen die Verfassungsmäßigkeit des StandAG und seine Finanzierungsregelungen bestehen grundlegende Bedenken“.
Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. (BI) erneuert daraufhin den Vorwurf an die Adresse der beiden Wirtschafsvertreter in der Endlagerkommission – Bernhard Fischer (ehemals E.on) und Gerd Jäger (ehemals RWE) -, statt eines Neustarts der Endlagersuche lediglich darauf zu pochen, dass die Konzerne nach jahrzehntelanger profitabler Atomkraftnutzung jetzt bei der „erdrückenden finanziellen Folgelast bei der Atommüllentsorgung fein rauskommen“.
BI-Sprecher Wolfgang Ehmke bringt es so auf den Punkt:
„Ein Jahr lang führen die Vertreter der Energiewirtschaft die Kommission an der Nase herum, die Konzerne klagen immer noch gegen den Atomausstieg oder wollen sich den versilbern lassen und sind weit davon entfernt, eine vergleichende Endlagersuche als Stand von Wissenschaft und Technik zu akzeptieren. Ihr einziges Ziel ist es, die Konzerne schadlos bei der Atommüllentsorgung zu halten und Gorleben als Endlager möglichst bald in Betrieb gehen zu lassen.“
Das Rechtsgutachten der internationalen Kanzlei Freshfields, die u.a. für den DFB die ungeklärten ominösen Geldflüsse im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft 2006 ermittelt, hält das staatliche Anliegen, die 38-milliardenschweren Rückstellungen für die nukleare Entsorgung etwa in einen öffentlich-rechtlichen Fonds zu überführen, für rechtswidrig. Der Staat habe bei der Einführung der Atomkraftnutzung eine Schrittmacherrolle gespielt und neben der Förderung der Atomkraft sich zur Übernahme der Endlagerverantwortung verpflichtet. In dem 144seitigen Gutachten heißt es wörtlich: „Wenn ‚Eltern für ihre Kinder haften‘, darf ‚Vater Staat‘ nicht aus seiner Verantwortung entlassen werden.“
Die Atomkonzerne wollten auch nicht für den Kurswechsel nach Fukushima gerade stehen, die Atomkraftnutzung zu beenden und die Endlagersuche neu zu starten. Für den Schacht Konrad und Gorleben hätten sie bereits 3 Milliarden Euro bezahlt. Einen Vorschlag, wie die 38 Milliarden Euro, die die Konzerne als Rückstellungen für Atommüllentsorgung in ihren Bilanzen ausgewiesen haben, für die Atommüllverwahrung zu sichern sind, macht Freshfields hingegen nicht.
Zu Gorleben schreiben die Autoren des Rechtsgutachtens, „trotz der ‚Eignungshöffigkeit‘, also trotz dessen Geeignetheit (sic!) für die Endlagerung, wird dort keine Enderkundung durchgeführt.“ An anderer Stelle ist in dem Rechtsgutachten nur noch von der Eignung Gorlebens die Rede.
Dass es massive geologische Bedenken gegen den Salzstock Gorleben gibt, dass die Eignung von interessierter Seite nur herbeigeredet wurde, wird, so die BI, schlicht geleugnet.
„Uns ist klar, dass der politische Kampfbegriff der ‚Eignungshöffigkeit‘, also die Hoffnung, der Salzstock Gorleben könne geeignet sein, nicht der Geschichte angehört“, so BI-Sprecher Wolfgang Ehmke.
Diese verdrehte Welt sei auch der Grund dafür, dass man nicht nachlassen werde, immer wieder den Fehler herauszuarbeiten, Gorleben im Suchverfahren zu belassen:
„Von den Kommissionsvorsitzenden wäre an dieser Stelle ein klares Wort zur Rolle der Konzernvertreter in der Endlagerkommission fällig“.
Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, 0170 510 56 06
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