Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.

Gemein & Nützlich

Das Finanzamt Lüchow will uns die Gemeinnützigkeit absprechen. Das ist nicht das erste Mal. In den 90er Jahren gab es gleich zwei Versuche, uns finanziell in Schwierigkeiten zu bringen, denn manch ein/e Spender/in möchte schon die Spende steuerlich absetzen können. Hier ein Dokument aus den 90er Jahren:

„Die Bürgerinitiative Umweltschutz (BI) Lüchow-Dannenberg e.V. ist weiterhin gemeinnützig. Das Finanzamt Lüchow bestätigt dies der BI im Januar 98 kurz und knapp in einem Satz ,“ …daß der Freistellungsbescheid vom 13.9.1993 weiterhin Gültigkeit hat.“ Damit wurde ein – vorläufiger – Schlußstrich unter alle Versuche vor allem der CDU gezogen, der BI die steuerabzugsfähigen Spenden abzugraben und Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit der BI zu nähren, um so an ihrer Reputation zu kratzen. Immer wieder hatte die CDU im niedersächsischen Landtag Debatten um die Politik der Bürgerinitiative angestrengt. Im Dezember 1997 scheiterte die CDU wieder einmal mit ihrem Antrag, der BI die Gemeinnützigkeit abzuerkennen. Den konservativen Atomfreunden ist ein Dorn im Auge, daß die beharrliche und originelle Arbeit der Anti-Atom-Initiative auch noch mit steuerabzugsfähigen Spenden belohnt werden kann.

Im Gegensatz zu den pauschalen Vorwürfen der CDU war diesem Bescheid eine langwierige Auseinandersetzung um konkrete Aktivitäten der BI der Jahre 1994 und 1996 vorangegangen. So hatten wir für den 21. November 1994, einen Tag vor dem ersten geplanten Castortransport, zu einer Kundgebung vor dem Zwischenlager in der Zeit von 21 Uhr bis 23.59 Uhr aufgerufen. Eine Minute später sollte ein Demonstrationsverbot in Kraft treten. Nur bei einer „legalistischen Betrachtungsweise“ operiere die BI hier im rechtstaatlichen Raum, hatte uns das Finanzamt gerügt. Der Castor wurde aber am gleichen Tag verwaltungsjuristisch gestoppt und das Demoverbot vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg sogar erfolgreich beklagt.

Vorfall Nummer zwei bezog sich auf ein Plakat im Fenster des Lüchower BI-Büros, auf dem im April 1996 zu einer Schienendemontageaktion am Castorverladekran in Dannenberg unter dem Motto „Ausrangiert“ aufgerufen wurde. Zu einer rechtlichen Klärung, ob das Aushängen von Plakaten, auf denen zu Aktionen Zivilen Ungehorsams aufgerufen wird, bereits ein Rechtsverstoß ist, kam es allerdings in diesem konkreten Fall nicht, weil der Vorgang verjährt war. Allerdings waren in einem parallel gelagerten Verfahren die Verantwortlichen der Wustrower Tagungsstätte „Kurve“ von diesem Vorwurf freigesprochen worden.

Klug & listig, informativ & provokativ – und dann noch gemeinnützig? Wie paßt das zusammen? Ich finde: recht gut. Wer will heuer noch bestreiten, daß wir im Kampf um den Atomausstieg gesellschaftlich nützliche Arbeit leisten?“

Wolfgang Ehmke

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