Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.

Novelle des Naturschutzrechts: Umweltverbände beklagen Überregelung – Appell an den Landtag

Der Entwurf eines niedersächsischen Gesetzes zur Neuordnung des Naturschutzrechtes ruft die Naturschutzverbände auf den Plan. Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) unterstützt den Protest. Die hiesige Arbeitsgemeinschaft Natur und Umwelt (ANU) warnt vor den Folgen der Gesetzesnovelle, da in dem Gesetzentwurf die Mitwirkungsmöglichkeiten der anerkannten Naturschutzverbände stark beschnitten werden.

Als Mitglied im Landesverband Bürgerinitiativen Umweltweltschutz (LBU) war auch die BI in der Vergangenheit verfahrensbeteiligt, zum Beispiel als es um die Einleitung von Abwässern aus den Gorlebener Atomanlagen in die Elbe ging. „Wir würden hier künftig außen vor gelassen, wenn die Novelle den Landtag passiert“, kritisiert die BI. Gehe es um die Durchsetzung wirtschaftlicher Belange, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Natur führten, brauche der Naturschutz nicht nur gute Argumente, sondern auch eine starke Lobby. In aktuellen Konfliktfeldern wie dem Bau von Schweine- und Hühnermastanlagen, aber auch bei den Umweltauswirkungen der Atomanlagen in Gorleben würde dem Natur- und Umweltschutz künftig die Mitsprache entzogen.

Eine solche Einschränkung der Mitwirkungsmöglichkeiten bei derartigen Zielkonflikten sei nicht hinnehmbar. In einem aktuellen Schreiben des ANU an den Landtag heißt es:

„Dies hat zu Folge, dass ein Großteil der meist ehrenamtlichen Tätigkeiten im Natur- und Umweltschutzunterbunden werden. Diese einschneidenden Maßnahmen führen dazu, dass die vielfältigen Aufgaben wie z.B. Pflegemaßnahmen, Erhaltung und Pflege von Naturschutzdenkmalen, Vogelschutz, Bestandserhebungen auf die zum Großteil der NLKWN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) angewiesen ist, nicht mehr wahrgenommen werden.“ Um dies aufzufangen müssten die Landkreise, die Kommunen sowie der Staat zusätzliche Gelder aufbringen, die ja wohl nicht vorhanden sind. Durch diese Gesetzesänderung würden einzelne private und industrielle Interessen über das öffentliche Interesse gestellt. Diese Vorgehensweise missachte auch den § 1 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes.

An die Adresse aller Landtagsabgeordneten appelliert der ANU abschließend:
„Es wird überall die Rückläufigkeit des ehrenamtlichen Engagements beklagt. Wir möchten Sie deshalb bitten, die von den anerkannten Naturschutzverbänden im Rahmen der Anhörung vorgebrachten Einwände zu berücksichtigen.“

Wolfgang Ehmke, Tel. 0170 – 510 56 06

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