Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.
G 8 Gipfel Polizei handelte rechtwidrig
AKW-Gegner aus dem Wendland erstreiten Urteil
Noch ein Urteil, das bei den AKW-Gegnern im Wendland Freude auslöst: das Verwaltungsgericht Schwerin gab einer Klage von Kerstin Rudek und Heiko Jäger statt, die auf dem Weg zu den Protesten gegen den G 8 – Gipfel in Heiligendamm mit 25 weiteren Gorleben-Gegnern auf der Autobahn kurz vor Rostock gestoppt und festgenommen wurde. Die Vorständler der Bürgerinitiative Umweltschutz (BI) Lüchow-Dannenberg strengten eine Klage gegen die Polizeidirektion Rostock an, das Verwaltungsgericht Schwerin gab ihnen jetzt im vollen Umfang Recht: die Ingewahrsamnahme sei rechtswidrig gewesen, stellt das Gericht fest. Mehr noch: „Es wird festgestellt, dass die Art und Weise der Behandlung im Gewahrsam, insbesondere die Fesselung und Durchsuchung wie auch die verspätete Gewährung eines Kontaktes mit einem Rechtsanwalt rechtswidrig gewesen ist.“
6. Juni 2007 – Tausende machen sich auf den Weg zur Demo nach Rostock, doch an einer Polizeisperre aus quer gestellten Mannschaftswagen ist die Anreise für die Wendländer zu Ende. Gemeinsam mit rund 80 anderen Demonstranten werden die Atomkraftgegner festgenommen, ihre Wagen sichergestellt. Die Gefangenen wurden mit Plastikfesseln an den Händen zunächst in eine Wagenburg der Polizei und von dort am frühen Nachmittag in Bussen in Käfige in der Gefangenensammelstelle (Gesa) in der Rostocker Industriestraße gebracht worden. Rudek, die einen Käfig mit 19 weiteren Frauen teilte, berichtet von Polizeifotos und immer neuen Leibesvisitationen:“Beim dritten Mal mit Abtasten im Schritt und der Brüste, widerlich“. Alle Gefangenen hätten Nummern bekommen, „ich hatte die 238“.
Erst rund vier Stunden nach der Festnahme durfte die BI-Frau telefonisch die Betreuung ihrer Kinder organisieren und über das „Legal Team“ der Demo-Organisatoren eine Rechtsanwältin verständigen. Ulrike Donat, Hamburger Anwältin und auch mit den Gorleben-Prozessen wohl vertraut, schaltete sich ein und focht dieses Urteil durch.
Es ist „unanfechtbar“, beschloss das VG Schwerin, eine Revision wurde nicht zugelassen. Aus Sicht der BI ein weiterer wichtiger Denkzettel in Richtung Polizei, im Wendland dürften sich solche rechtswidrigen Polizeiübergriffe bei Protesten gegen den nächsten Castor-Transport gar nicht erst wiederholen.
(Az: 1 A 836/07 VG Schwerin)
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