Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.
Klage soll Gorleben stoppen + BI Umweltschutz prophezeit "Röttgen wird scheitern"
Die Aufhebung des Moratoriums auf der Endlagerbaustelle in Gorleben wird beklagt. Gegen den Rahmenbetriebsplan, der den weiteren Ausbau des Erkundungsbereichs 1 und die Erschließung des Erkundungsbereichs 3 seit 1. Oktober vorsieht, wurde jetzt Klage vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg eingereicht. „Die Fortschreibung des verbrauchten und veralteten Rahmenbetriebsplans aus dem Jahr 1982 zielt vor allem darauf, die Mitsprache und Klagebefugnis der Öffentlichkeit zu unterlaufen. Mit der Entscheidung, nach dem 10jährigen Moratorium den Salzstock Gorleben alternativlos und auf der Basis des Bergrechts weiter zu „erkunden“, wird manifest, dass aus einer Vorfestlegung auf Gorleben die Festlegung wurde“, kritisiert die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI). Scheibchenweise solle das Endlager Gorleben realisiert werden.
BI-Sprecher Wolfgang Ehmke: „Damit wird Nobert Röttgen (CDU) scheitern: der Umweltminister provoziert eine aussichtsreiche Klage und Schwarz/Gelb brüskiert die atomkritische Öffentlichkeit mit der Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke. Eine erfolgreiche Klage, flankiert vom Protestgeschehen Anfang November im Wendland eröffnet ein Zeitfenster, um aus Gorleben auszusteigen.“ Erste Risse in der Front der Gorleben-Befürworter mache die BI in den Reihen der niedersächsischen CDU aus, die Alternativen zu Gorleben einfordere. Ehmke: „Wir demonstrieren am 6. November gegen die weitere Produktion von Atommüll, dessen Endlagerung weltweit ungelöst ist.“
Wolfgang Ehmke 0170 510 56 06
Internet www.bi-luechow-dannenberg.de und www.castor2010.de
Presseerklärung vom 20. Oktober 2010
Greenpeace: Endlagerbau in Gorleben ist rechtswidrig
Klage gegen Rahmenbetriebsplan für niedersächsischen Salzstock eingereicht
Berlin, 20. 10. 2010 – Greenpeace und die Rechtshilfe Gorleben haben heute zusammen mit betroffenen Anwohnern Klage gegen die Wiederaufnahme der so genannten Erkundung im Salzstock Gorleben eingereicht. Die Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg richtet sich gegen die im September genehmigte Verlängerung des Rahmenbetriebsplanes aus dem Jahr 1982. Die Verlängerung ist nach Ansicht der Kläger rechtswidrig, da sämtliche Voraussetzungen wie Art und Menge der Abfälle, Erkundungsumfang und Sicherheitsanforderungen sich seit 1982 geändert haben. Die unabhängige Umweltorganisation Greenpeace fordert erneut, den Endlagerstandort Gorleben aufzugeben und eine ergebnisoffene vergleichende Standortsuche nach internationalen wissenschaftlichen Standards zu starten.
„Mit Tricksereien will die Bundesregierung den Salzstock in Gorleben nach heute nicht mehr gültigem Recht als Endlager ausbauen. Die Öffentlichkeit soll draußen bleiben bis alles fertig ist“, sagt Greenpeace-Atomexperte Mathias Edler. „Das ist juristisch unzulässig und dagegen klagen wir.“
Keine Erkundung – In Gorleben wird bereits ein Endlager gebaut
Der strittige Rahmenbetriebsplan wurde im Jahr 1982 nach damaligem Bergrecht erteilt. In diesem wurde die Erkundung des gesamten Salzstocks als Endlager für hochradioaktiven Atommüll genehmigt. Das Bundesumweltministerium will jetzt jedoch nur noch den nordöstlichen Teil des Salzstocks untersuchen, da der Rest geologisch ungeeignet ist oder die Salzrechte fehlen. „Das ist hochgradig sicherheitsrelevant“, so Asta von Oppen von der Rechtshilfe Gorleben. „Wer nur einzelne Abschnitte des Salzstocks untersucht und dabei vor geologischen Mängeln die Augen verschließt, kann nicht sagen, Gorleben sei sicher.“ Nach Ansicht der Kläger muss das Bundesumweltministerium dafür einen neuen Rahmenbetriebsplan beantragen.
Selbst das Bundesamt für Strahlenschutz hatte 1993 in einer schriftlichen Stellungnahme festgestellt: „Die Beschränkung der Erkundung auf den nordöstlichen Teil des Salzstocks wäre ein neues Vorhaben, für das neue Betriebsplanverfahren durchgeführt werden müssten.“ Ein neuer Antrag müsste jedoch dem seit 1990 geltenden Bergrecht folgen und würde eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Beteiligung der Öffentlichkeit erfordern. „Genau das will die Bundesregierung umgehen, um schnell und ohne großes Aufsehen Tatsachen zu schaffen“, so von Oppen.
Nach Auffassung von Greenpeace, der Rechtshilfe Gorleben und den Anwohnern müssten die Arbeiten in Gorleben darüber hinaus nicht nur dem aktuellen Bergrecht, sondern auch dem wesentlich strengeren Atomrecht genügen. Denn in Gorleben wird bereits ein Endlager gebaut: Schächte, Strecken und Betriebsräume entsprechen den Industrienormen für ein Endlager. Sowohl die Lagerung von heute 91 Castorbehältern genau über dem Salzstock als auch die Untersuchung nur eines Endlagerstandortes sind nach Ansicht der Kläger juristisch als Vorfestlegung zu werten.
Achtung Redaktionen: Rückfragen bitte an Mathias Edler,Tel. 0171-8891 096, Asta von Oppen, Tel. 0160-95856 906, oder Pressesprecherin Cornelia Deppe-Burghardt, Tel. 0151-14533 087. Internet www.greenpeace.de.
KONTAKT
Pressesprecher
Wolfgang Ehmke
Tel. 0170 510 56 06