Endlagersuche: Ausstieg aus Gorleben juristisch möglich
Greenpeace legt Rechtsgutachten vor
Der Standort Gorleben kann in einem künftigen Endlagersuchgesetz der Bundesregierung rechtssicher ausgeschlossen werden. Dies zeigt ein von Greenpeace heute vorgestelltes Rechtsgutachten. Darin belegt die unabhängige Umweltschutzorganisation, dass der Gesetzgeber den Salzstock Gorleben sogar ausschließen sollte, will er ein ergebnisoffenes Endlagersuchverfahren gewährleisten.
„Der Ausschluss Gorlebens ist nicht nur rechtlich problemlos möglich, er ist für eine sachliche Atommülldebatte sogar notwendig“, sagt Tobias Riedl, Atomexperte von Greenpeace. „Solange Gorleben im Verfahren ist, bleibt der angebliche Neustart der Bundesregierung in der Endlagersuche reines Wunschdenken.“
Das juristische Gutachten kommt zu dem Schluss, dass der Bundestag den politischen Gestaltungsspielraum besitzt, Gorleben in einem Endlagersuchverfahren rechtssicher auszuschließen. Es liege keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung gegenüber anderen Standorten vor. Erhebliche Unterschiede zwischen dem Standort Gorleben und jedem anderen potenziellen Endlagerstandort rechtfertigen eine unterschiedliche Behandlung.
Gorleben ist vorbelastet und gefährdet Sicherheitsstandards
Darüber hinaus gefährdeten die bereits gewonnenen Erkenntnisse zum umstrittenen Salzstock eine ergebnisoffene Bestimmung von Sicherheits- und Ausschlusskriterien. Sie kompromittierten den Entscheidungsspielraum, da jede Aufstellung von Sicherheitskriterien immer auch zugleich eine Entscheidung über die Eignung oder Nichteignung des Standortes Gorleben sei. Greenpeace befürchtet, dass sicherheitsrelevante Kriterien für ein mögliches Endlager einzig aufgrund der politischen Machtverhältnisse und nicht auf Basis sachlicher Gründe festgelegt werden könnten.
„Der Ausschluss von Gorleben wäre ein Befreiungsschlag in der verkorksten Atommülldebatte. Er würde endlich eine vorurteilsfreie Auseinandersetzung mit Grundsatzfragen und Sicherheitskriterien ermöglichen“, so Riedl.
Der Standort Gorleben ist bereits durch zahlreiche Vorfestlegungen belastet. 35 Jahre lang wurde Gorleben mit massiver finanzieller Unterstützung als einzig möglicher Endlagerstandort für hochradioaktiven Atommüll gehandelt. Dreizehn Castor-Transporte sind mit erheblichem Aufwand in das dortige Zwischenlager gebracht worden. Zudem gibt es am Salzstock bereits mit der sogenannten Pilotkonditionierung eine Nuklearanlage, die für den Endlagerbetrieb notwendig ist.
„Gorleben in ein Verfahren einzuführen, dass den Anspruch hat, ergebnisoffen zu sein, ist ein Widerspruch in sich“, so Riedl.
Das Ringen um den Standort Gorleben verhindert einen nationalen Konsens in der Atommüllfrage, den die Regierung anstrebt. Bei der Auswahl des Standortes wurden schwerwiegende Fehler gemacht. Es gab kein transparentes Auswahlverfahren anhand vorher festgelegter Kriterien, sondern einen politischen Beschluss. Das geplante Endlagersuchverfahren kann diese Fehler nicht nachträglich ausmerzen.
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Rückfragen bitte an Tobias Riedl, Tel. 0171-8891 096, oder
Pressesprecherin Michelle Bayona, Tel. 0171-8780830. Das
Greenpeace-Rechtsgutachten finden Sie unter http://gpurl.de/cgPuP und auf www.greenpeace.de