Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.
Endlagersuchgesetz – "Kontroll- und Klagerechte bleiben auf der Strecke"
Der Hamburger Rechtsanwalt Nikolaus Piontek warnt davor, dass der bisherige Entwurf eines Endlagersuchgesetzes Klagemöglichkeiten von betroffenen Bürgern an potentiellen Endlagerstandorten nahezu ausschließt. Piontek, der seit vielen Jahren die Gorleben-Kläger in den Klageverfahren gegen das Endlagerprojekt vertritt, zog am Wochenende auf einer öffentlichen Veranstaltung der Rechtshilfe Gorleben und der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) ein nüchternes Fazit: Das geplante Gesetz würde, soweit die Entwürfe vorliegen, die Einspruchs- und Klagemöglichkeiten für Betroffene, Umweltverbände und die interessierte Öffentlichkeit stark einschränken, da kommende Planungsentscheidungen jeweils per Bundesgesetz getroffen würden. Den betroffenen Eigentümern bliebe als einzige Möglichkeit der Gang zum Bundesverfassungsgericht, um diese Entscheidungen rechtlich überprüfen zu lassen. Das Verfassungsgericht prüfe allerdings nicht, ob Mängel bei Planung und Durchführung von Projekten vorliegen – es stelle nur fest, ob ein Gesetz gegen Grundrechte verstößt, warnte Piontek. Bisher bliebe Betroffenen und Verbänden im Rahmen eines atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens zumindest eine Einspruchs- und Klagemöglichkeit
Asta von Oppen (Rechtshilfe) empörte sich vor allem über den Mangel an Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung.
„Weder bei der Beratung über das Gesetz noch im Entwurf selbst werden Beteiligungs- und Kontrollfunktionen der Öffentlichkeit eingebaut. Von Unterrichtung und Anhörung der Betroffenen ist die Rede, das entspricht dem Geist der 70iger Jahre des letzten Jahrhunderts. Die drei Herren Altmaier, Gabriel und Trittin übergingen sogar die Abgeordneten des Parlaments“, sagte sie in Anspielung auf die Absprachen, die laut „Spiegel“ zwischen den Verhandlungsführern getroffen wurden.
Für die BI merkte Wolfgang Ehmke an, dass mit der geplanten untertägigen Erkundung eines einzigen zusätzlichen Standorts Gorleben faktisch der Referenzstandort bliebe, selbst wenn in dem Entwurf des Endlagersuchgesetzes das Gegenteil beteuert würde.
„Hier werden nur die bisherigen Verfahrensfehler in Gorleben repariert“, warnte Ehmke, um Gorleben juristisch durchzuboxen.
Ein faires Verfahren sei mit Gorleben im Schlepptau undenkbar. Um eine breite Öffentlichkeit in dieser Debatte herzustellen und die Fokussierung allein auf Gorleben zu durchbrechen, plane die BI, sich jetzt an die Menschen potentieller weiterer Standorte zu richten. Ehmke:
„Die Menschen wachen sonst dort erst auf, wenn das Gesetz unter Dach und Fach ist und ihnen angesichts der fehlenden Klage- und Kontrollbefugnisse nur noch der Protest auf der Straße bleibt.“
Lennart Müller
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