Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.

Streit um Veränderungssperre Gorleben spitzt sich zu – BI: Bundesumweltministerium will in Gorleben Fakten schaffen

Gerade mal 14 Tage Zeit hatten Umweltverbände und Kommunen, zur geplanten Verlängerung der Veränderungssperre in Gorleben Stellung zu beziehen. Montag war Schluss: einen Antrag des Landesverbandes Umweltschutz (LBU) Niedersachsen und der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. (BI) auf eine Fristverlängerung hat das Bundesumweltministerium (BMUB) abgelehnt.

Begründet wird das schroffe Verhalten des BMUB mit einer „bestehenden Eilbedürftigkeit“.

BI-Sprecher Wolfgang Ehmke reagiert ungehalten: „Die Verbändeanhörung zur Veränderungssperre ist eine Farce. Wäre es dem Umweltministerium wichtig, fundierte Einwände sorgsam zu prüfen, dann hätte man uns früher Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, das ist kein guter Stil!“

geier paragraphen erkundungsbergwerkDie Antworten des BMUB auf alle Einwände ließen sich in einem Mantra-haften Satz zusammen fassen:“Der Bund ist verpflichtet, den Standort Gorleben unter Gewährleistung aller rechtlichen Erfordernisse offenzuhalten. Um dieser gesetzlichen Pflicht nachzukommen, besteht gegenwärtig keine Alternative zu der Verlängerung der geltenden Verordnung.“ Antwortschreiben BMUB

Die BI widerspricht dieser Rechtsauffassung vehement: die Erkundung des Salzstocks Gorleben ist beendet, so steht es im Standortauswahlgesetz (StandAG). Eine Veränderungssperre wäre nur mit der Sicherung oder Fortsetzung einer Standorterkundung zu begründen, also mit einem konkreten Erkundungsvorhaben, das in Gorleben nicht mehr gegeben ist.
Zudem sei im StandAG festgeschrieben, dass Gorleben „wie jeder andere in Betracht kommende Standort“ am Verfahren teilnehmen soll, betont die BI. Statt einem im Bauplanungsrecht zwingend notwendigen positiven Planungsziel liegt gegenteilig ein reines Verhinderungsziel vor, nämlich eine möglichen Exploration und Gewinnung von Rohstoffen im Raum Gorleben zu verhindern. Im Atomgesetz heißt es aber im Paragraphen § 9g (Veränderungssperre): „Die Festlegung ist vor Ablauf der bezeichneten Fristen aufzuheben, wenn die Voraussetzungen für eine Festlegung weggefallen sind“.

BI-Sprecher Wolfgang Ehmke: „In diese klare Formulierung kann kein Ermessensspielraum hineininterpretiert werden. Die Veränderungssperre ist somit aufzuheben und nicht zu verlängern. Erkennbar ist, dass diese Veränderungssperre für weitere 10 Jahre einzig nur für den Salzstock Gorleben geben soll, da kann man sich das Gerede von einem fairen Auswahlverfahren und einer weißen Landkarte bei der Suche auch sparen.“

Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, 0170 510 56 06

Ausführliche Basisinfos zum Inhalt der Veränderungssperre und juristische Einwände finden Sie hier

 

 

 

 

 

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