Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.

Ungelöste Atommüllfrage: Schwarzer Peter für Niedersachsen

Das Atommüll-Desaster holt die Endlagerkommission ein. Das nationale Entsorgungsprogramm (Napro) steht nun auf der morgigen Tagesordnung der Kommission. Es geht um die ungelöste Endlagerung von rund 300.000 Kubikmeter Nuklearmüll aus der Asse II und aus der Urananreicherung in Gronau, einer Atomfabrik, die unbefristet und völlig entkoppelt vom beschlossenen Atomausstieg läuft.

Der Zankapfel: in das geplante Endlager Schacht Konrad kann dieser Müll nicht ohne neues Genehmigungsverfahren eingelagert werden, also käme das angeblich neu zu findende Endlager für „insbesondere hoch radioaktive Abfälle“ in Frage, wohlweislich hatte man das Wörtchen „insbesondere“ in den Gesetzestext eingefügt, um alle problematischen Nuklearabfälle zusammen mit hoch radioaktivem Müll in einer Deponie „zu entsorgen“.

„Das nationale Entsorgungsprogramm umreißt unfreiwillig das Desaster in seinem gesamten Ausmaß und macht noch einmal deutlich, wie falsch es war, keine umfassende öffentliche Atommülldebatte vor dem Start der Endlagerkommission geführt zu haben“, schreibt die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. (BI).

Bliebe es bei Gorleben als Atommüllendlager, dann könnten diese Abfälle eines Tage im Salzstock eingelagert werden, ob brennbar, Gas entwickelnd, Wärme entwickelnd – „eine seriöse wissenschaftliche Fundierung fehlt“, so BI-Sprecher Wolfgang Ehmke.

Dazu käme, so die Napro-Pläne, ein gigantisches Castorlager für 500 Behälter. In Gorleben sind bisher 113 der 420 Stellplätze belegt, dabei kam es nach Ansicht der Atomkraftgegner_innen bereits zur Überschreitung des Eingreifwerts bezüglich der Strahlenbelastung. Die Abfälle müssten vor einer Einlagerung neu konditioniert werden, eine Konditionierungsanlage mit heißer Zelle gibt es zwar in Gorleben, ihr Betrieb ist vorerst aber beschränkt auf eine mögliche notwendige Reparatur von Castor-Behältern.

Gleichzeitig empfiehlt die Kommission, die Veränderungssperre für Gorleben nicht zu verlängern. Stattdessen soll das Land Niedersachsen zusichern, dass es das Bundesberggesetz anwendet, um den Standort zu sichern. Im Antrag und Beschlussteil heißt es jetzt:

„Die Kommission bittet die Bundesregierung und den Bundesrat zu prüfen, ob auf der Grundlage der in der Begründung mitgeteilten Erwägungen auf eine Verlängerung der Veränderungssperre verzichtet werden kann, wenn das Land Niedersachsen eine Anwendung des § 48 Abs. 2 BBergG zum Schutz des Standortes Gorleben vor Veränderungen zusagt.“

„So erhöht der Bund den politischen Druck auf Niedersachsen, das Gorleben als Endlagerstandort endlich aufgeben wollte, und sichert allein Gorleben, dafür gibt es von unserer Seite keinen Applaus“, kommentiert die BI. „Aus unserer Sicht ist klar: die Erkundung in Gorleben wurde beendet und damit enfällt die Rechtsgrundlage für eine Veränderungssperre. Das ständige Herumgezerre um Gorleben zeigt nur, wie falsch es war, an diesem Standort festzuhalten, statt sich wirklich auf eine neue Endlagersuche zu verständigen.“

Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, Tel. 0170 – 510 56 06

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