Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.
Hoffen auf das Hauptsacheverfahren: Atomkraftgegner scheitern mit Gorleben-Eilanträgen
Enttäuscht reagiert die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) auf die Weigerung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, eine Beschwerde in Sachen Veränderungssperre Gorleben anzunehmen. Die Atomkraftgegner_innen im Wendland hatten gehofft, dass das Oberverwaltungsgericht Lüneburg ihnen Recht gibt. „Es wäre zu schön gewesen, um wahr zu sein, aber es hat nicht sollen sein.“
In einem Eilverfahren gegen den Beschluss der Bundesregierung, die Veränderungssperre für Gorleben zu verlängern, waren sie in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg gescheitert. Greenpeace und ein Forstbesitzer hatten moniert, dass eine Veränderungssperre, die den Status quo in Gorleben und damit die Möglichkeit, im Salzstock Gorleben ein nukleares Endlager zu errichten, erhält, sich nicht mit dem Standortauswahlgesetz (StandAG) verträgt.
„Im StandAG steht klipp und klar, dass die Erkundung des Salzstocks beendet ist“, sagte BI-Sprecher Wolfgang Ehmke.
Damit entfiele auch eine Rechtsgrundlage für die Privilegierung des Standorts Gorleben in einem neuen Suchverfahren, also auch die sogenannte Veränderungssperre, die verhindern soll, dass durch Baumaßnahmen oder Bohrungen der Salzstock in Mitleidenschaft gezogen wird.
Der 7. Senat des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts wies die Anträge Ende Juni als unzulässig ab, wie eine Sprecherin am Donnerstag mitteilte. Greenpeace hatte Beschwerde beim OVG eingelegt, nachdem die Eilanträge Mitte April bereits vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg gescheitert waren (Az.: 7 ME 28/15 und 7 ME 29/15).
Im Juni hat der Bundesrat gebilligt, dass die Regelung bis zum 31. März 2017 verlängert wird. Ursprünglich war sogar eine Verlängerung bis zum Jahr 2025 geplant, nach heftigen Protesten wurde die Regelung nun vorerst um zwei Jahre verlängert.
Das OVG hat sich nicht zu dem Sachverhalt geäußert, sondern lediglich zur Eilbedürftigkeit. Der zuständige 7. Senat hat zur Begründung ausgeführt, dass das Begehren der Antragsteller auf Unterlassung einer Normsetzung, d. h. die Gewährung vorbeugenden Rechtsschutzes gegenüber einem staatlichen Rechtssetzungsverfahren gerichtet ist. Dies trifft auf eine hohe rechtliche Hürde.
Die Atomkraftgegner_innen im Wendland setzen nun auf das Hauptsacheverfahren und den anhaltenden politischen Druck, um Gorleben zu dem zu machen, als was es überfällig ist:
„Ein Denkmal für das Scheitern einer undemokratischen Atommüllpolitik.“
Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, 0170 510 56 06
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