Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.
Herber Rückschlag für die Endlagerbauer in Schweden
Das schwedische Umweltgericht Nacka hält das geplante Konzept der schwedischen Atommüllgesellschaft Svensk Kärnbränslehantering (SKB) für nicht genehmigungsfähig. Parallelen zu Gorleben sind unübersehbar.
Nach siebenjähriger Überprüfung sahen die Richter „bedeutende Unsicherheiten“, ob die vorgesehene Technik den Strahlenmüll auf längere Sicht sicher einschließen könne, berichtet die Berliner Tageszeitung (Taz).
Ähnlich wie in Deutschland hatte der schwedische Reichstag 1977 den Betrieb der Atomkraftwerke von einem Endlagerkonzept abhängig gemacht. Die SKB legte 1983 einen Plan vor, nahe dem Atomkraftwerk Forsmark den hochradioaktiven Müll in 500 Meter Tiefe in Felskavernen zu lagern. Vor allem die Idee, die abgebrannten Brennelemente in Kupfer einzukapseln, galt als besonders klug. So sollten die Behälter für Jahrtausende sicher einschlossen werden. Inzwischen ist klar, dass Kupfer – allen Vorhersagen zum Trotz – schneller korrodiert als gedacht und damit Radioaktivität in die Biosphäre eintreten kann.
„Das alles erinnert fatals an die Gorleben-Geschichte und die Festlegung auf Salz“, schreibt dazu die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI), denn zeitgleich, 1983, wurde vom Bundeskabinett unter Helmut Kohl beschlossen, mit dem Abteufen der Schächte und dem Bau des Endlagerbergwerks zu beginnen. In den Wind geschlagen wurde die Warnung der damals federführenden Behörde PTB, die vor dem Wasserkontakt des Salzstocks gewarnt hatte.
BI-Sprecher Wolfgang Ehmke: „Die Notwendigkeit von „Rücksprüngen“ drängt sich nach dem schwedischen Desaster auf, auch für die Endlagersuche in der BRD.“
Auch ein vergleichendes Verfahren, wie es jetzt angestrebt wird, allerdings ohne die festgelegte Möglichkeit von Rücksprüngen könne in die Leere führen oder am Ende den Druck erhöhen, Gorleben trotz aller geowissenschaftlichen Bedenken zu realisieren.
Die BI warnt: Salz, das in Deutschland als Endlagerformation wegen seiner Plastizität und Wärmeleitfähigkeit als Endlagermedium favorisiert wird, kann sehr wohl unter Druck und durch den Wärmeeintrag Risse bilden. „Das ist seit zwei Jahren bekannt, trotzdem wird Salz wie Ton und pro forma auch Granit als Endlagermedium gehandelt“, kritisiert die Umweltinitiative. Künftige Eiszeiten würden den Untergrund durchwalken, trotzdem werden Gebiete, die von Eiszeiten betroffen wurden und werden, nicht bei der Endlagersuche ausgeschlossen.
„Rücksprünge“, die auf wissenschaftlichen Untersuchungen basieren, sind im Standortauswahlgesetz (StandAG) zwar erwähnt, weil ein „lernendes Verfahren“ proklamiert wurde.
Ehmke: „Sie sind aber nirgendwo gesetzlich oder verfahrenstechnisch geregelt, geschweige denn festgeschrieben. Nicht einmal dem Nationalen Begleitgremium, das zwischen Bundestag, Behörden und der interessierten Öffentlichkeit vermittelt, wurde das Recht zugesprochen, Rücksprünge einzufordern.“
Das müsse nach den Erkenntnissen aus Schweden, wo es hieß, europaweit sei man am weitesten mit der Endlagersuche, durch eine Novelle des StandAG dringend korrigiert werden.
Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, 0170 510 56 06
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