Konzept der Atommüll-Zwischenlagerung ist gescheitert
70 Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbände positionieren sich gemeinsam zur Zukunft der Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle.
Die Einlagerung hoch radioaktiver Abfälle in tiefengeologische Lager oder andere mögliche Alternativen wird auch nach dem ambitioniertesten Zeitplan noch nicht beginnen können, geschweige denn abgeschlossen sein, wenn die Genehmigungen für die Zwischenlager auslaufen werden. Damit ist das bisher in Deutschland verfolgte Konzept der Zwischenlagerung hoch radioaktiven Mülls, das für 40 Jahre vorgesehen war, gescheitert. Neue Konzepte für eine längerfristige Zwischenlagerung sind dringend erforderlich. Angesichts der Dauer und Tragweite dieser Zwischenlagerung ist die Gesellschaft frühzeitig an der Diskussion und der Entwicklung dieser neuen Konzepte zu beteiligen.
Dies ist eine der zentralen Aussagen eines gemeinsamen Positionspapiers zur Zwischenlagerung von hoch radioaktivem Atommüll, auf das sich nach einem etwa zweijährigen intensiven Diskussionsprozess 70 Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbände verständigt haben. Es wird der Öffentlichkeit heute bei Pressekonferenzen in Düsseldorf und München vorgestellt. Beteiligt sind auch Initiativen von 15 Zwischenlager-Standorten in Deutschland.
Das Positionspapier „Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle“ ist im Rahmen der Atommüllkonferenz, einem regelmäßigen bundesweiten Treffen von Initiativen, Umweltverbänden und kritischen Wissenschaftler*innen, entstanden. Das Papier ist kein Plädoyer für eine dauerhafte Oberflächenlagerung hoch radioaktiver Abfälle. Auch bis zur Beendigung der Oberflächenlagerung müssen die Abfälle jedoch so sicher wie möglich gelagert werden.
Die bestehenden Zwischenlager entsprechen nicht den notwendigen Sicherheitsanforderungen. Exemplarisch dafür steht das Zwischenlager Brunsbüttel. Diesem wurde gerichtlich die Genehmigung wegen erheblicher „Ermittlungs- und Bewertungsdefizite“ entzogen.
Von behördlicher Seite wurde den Transport- und Lagerbehältern eine Sicherheit über 40 Jahre zugebilligt. Bereits für diese Lagerdauer und erst recht für die unausweichliche Verlängerung um mehrere Jahrzehnte gibt es keine zuverlässigen Sicherheitsnachweise. Diese müssen dringend nachgereicht werden.
Der laxe Umgang der Aufsichtsbehörden mit geltendem Recht ist so alt wie die Nutzung der Atomenergie in Deutschland. Seit 2013 lagern so auch 152 Castorbehälter im AVR-Behälterlager Jülich allein aufgrund einer staatlichen Anordnung. Der damalige Betreiber, das Forschungszentrum Jülich, hatte die Betriebsgenehmigung einfach auslaufen lassen. Auch die atomrechtliche Aufsichtsbehörde, das Wirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen, griff nicht entschieden ein. Die neuen Verantwortlichen – die BGZ, das EWN und das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit BfE müssen sich vor dem Auslaufen von Betriebsgenehmigungen um Alternativen kümmern, statt die Probleme auszusitzen.
Atomtransporte mit hoch radioaktivem Atommüll in Transport- und Lagerbehältern stellen gerade auch angesichts der Terrorgefahren ein großes Sicherheitsrisiko dar, weil hier nur der Behälter Schutz bietet. Ein Integritätsverlust eines Behälters während des Transports durch einen Unfall oder Terrorangriff würde massive Strahlendosen in der Umgebung verursachen. Insbesondere deshalb müssen Atomtransporte vermieden werden.
Derzeit lagern mehr als 1.000 Castor-Behälter mit hoch radioaktiven Abfällen in den zentralen Zwischenlagern in Ahaus, Gorleben und Lubmin sowie in den dezentralen Zwischenlagern in Jülich und an 12 AKW-Standorten. Die Anzahl der Castor-Behälter wird sogar noch auf etwa 1.900 anwachsen.
Kontakt: BI Büro in Lüchow, Tel. 05841-4684