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Gemein und nützlich oder doch auch gemeinnützig?

Im Zusammenhang mit der aktuellen Debatte um die Gemeinnützigkeit der Deutsche Umwelthilfe und den Klimaschutz-Debatten auf dem COP24 hat Axel Mayer, Geschäftsführer des BUND Südlicher Oberrhein und langjähriger Anti-Atom-Aktivist, eine kleine Anmerkung geschrieben. Sie passt wunderschön in die Adventszeit der Gedichte, weshalb wir sie euch nicht vorenthalten mögen:

„Als die Lobbyisten einer konzerngerechten Globalisierung dafür sorgten, dass Attac die Gemeinnützigkeit entzogen wurde, habe ich geschwiegen, denn ich war ja beim BUND.

Als Autolobbyisten von CDU, FDP, AfD und konservative Medien die Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe angriffen, um die DUH in Sachen Diesel zum Schweigen zu bringen, habe ich nichts gesagt, denn ich war ja nicht bei der DUH.

Als die Angriffe auf den BUND und den verbliebenen, gemeinwohlorientierten Rest der Umweltbewegung zunahmen, hatten sich alle an solche Angriffe gewöhnt und irgendwann gab es nur noch die neuen, industriegelenkten Verbände der Klimawandelleugner wie z.B. EIKE und die Scheinbürgerinitiativen der Atomlobby, die selbstverständlich noch „gemeinnützig“ waren…“

Gemein und nützlich oder doch auch gemeinnützig?

Die BI ist gemeinnützig und darf so unter anderem unseren vielen Unterstützer*innen für ihre Spenden steuerabzugsfähige Bescheinigungen ausstellen. Im Zusammenhang mit den Protesten gegen die Atomanlagen in Gorleben wurde unsere Gemeinnützigkeit schon öfter angegriffen, aber bis heute erfolgreich verteidigt.

Ein Versuch scheiterte zum Beispiel 1998: Das Finanzamt Lüchow hatte der BI vorgeworfen, ein Plakat zur „öffentlichen Schienendemontage“ ausgehängt zu haben. Auch sei am Gorlebener Zwischenlager noch kurz vor einem Demonstrationsverbot demonstriert worden. Nach jahrelangem Streit bestätigte das Finanzamt die Gemeinnützigkeit.

Nachdem im Mai 2009 mehrere Hundert Demonstranten und 30 Traktoren spontan in den Innenbereich des Schachtgeländes in Gorleben vorgedrungen waren, wollte das Finanzamt Lüchow erneut die Gemeinnützigkeit aberkennen. Begründung: Ein angeblicher Aufruf zu Straftaten. Auch dieses Mal scheiterte das Amt.

Eine andere Geschichte des kreativen Umgangs mit staatlicher Repression ist die des berühmten „TAG-X“-Plakates von Joseph Beuys:

Nach der Fertigstellung von Abfalllager und Transportbehälterlager in Gorleben ahnten die Lüchow-Dannenberger, dass irgendwann der „Tag X“, die Anlieferung des ersten „Castors“, kommen würde. Mit Plakaten und Handzetteln wurde 1984 gegen den ersten Atommüll mobilisiert.

Auf einem Plakat war ein großes X, dazwischen dünne Kiefernstämme. Die Behörden inkriminierten es als „Aufruf zur Gewalt“. Die BI als Herausgeberin sollte kriminalisiert und damit mundtot gemacht werden. Zahlreiche Hausdurchsuchungen wurden durchgeführt und Prozesse in Gang gesetzt. Wer dieses Plakat zu Hause hatte oder gar in die Öffentlichkeit hängte musste mit strafrechtlichen Maßnahmen rechnen.

Joseph Beuys schrieb am 8. Mai 1985 auf das Plakat: „Menschengemässe Kunst muss 1. Die Zerstörung des Menschengemäßen verhindern und 2. Das Menschengemäße aufbauen – nur das ist KUNST und sonst gar nichts.“ Der Vorwurf der Aufforderung zur Gewalt wurde am Ende durch diese ergänzte Kunst obsolet. Daraufhin hing das Plakat in den 80er Jahren zu Tausenden an Straßenrändern in Lüchow-Dannenberg. Bis heute ist das „X“ zentrales Symbol unseres Widerstands gegen die Atommülltransporte.

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Jan Becker

Jan hat jahrelang die Webseite contratom.de betrieben, schreibt heute den Blog von .ausgestrahlt und betreut die Webseiten der BI und des Gorleben Archiv.