Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.
Groß gegen Klein
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), hat vor dem Landgericht Hamburg Klage gegen die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) erhoben. Gegen die presserechtlichen Forderungen des BfE setzt die Anti-Atom-Initiative sich nun zur Wehr. Die BI teilt mit, dass am Dienstag (15. Januar) über deren Anwälte die Klageerwiderung eingereicht wurde.
Hintergrund der Klage ist ein Streit um Aussagen des Präsidenten des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), Wolfram König, zur Sicherheit atomarer Zwischenlager über die ursprünglich genehmigte Betriebsdauer von 40 Jahren hinaus.
Bei diesem Thema geht es im Kern um die Frage, was aus den bestehenden Zwischenlagern für hochradioaktive Abfälle wird. Selbst wenn im Jahr 2050 die Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen beginnen würde, was viele Experten bestreiten, klaffte eine beträchtliche Lücke zwischen dem Ablauf der Genehmigung der ersten Generation der Zwischenlager – in Gorleben ist es das Jahr 2034, in Ahaus das Jahr 2036 – und der möglichen Inbetriebnahme eines Endlagers. Vermutlich wird man sich auf eine 100-jährige Lagerzeit in oberirdischen Hallen einstellen müssen.
Wolfram König hatte in zahlreichen Statements offengelassen, welche Konsequenzen aus Sicht des BfE aus dieser Lücke zu ziehen seien. Insbesondere hatte er keine klaren Angaben dazu gemacht, unter welchen Voraussetzungen das BfE gedachte, die vor dem o.g. zeitlichen Hintergrund unausweichlichen Verlängerungen von Zwischenlagergenehmigungen zu erteilen. Öffentlichen Quellen zufolge hatte er sich aber u.a. wie folgt geäußert:
„BfE-Präsident König betonte […], dass bei einer längeren Lagerung der Castoren im Zwischenlager grundsätzlich keine Gefahr von den Behältern ausgehe. Die Beschränkung der Betriebsgenehmigung auf 40 Jahre sei damals nicht durch die Sicherheit begründet worden, sondern politischer Wille, um keine „verkappten Endlager“ zu schaffen“. (Lübecker Nachrichten Online, Artikel vom 04.05.2018, „Atommüll verbleibt länger“)
Ähnliches kommunizierte er schließlich auch auf einer Tagung der evangelischen Akademie Loccum im Juni 2018, worüber die BI im Anschluss berichtete.
Durch einzelne, sachliche Aussagen dieser Beiträge – insbesondere in der „Gorleben Rundschau“ – sah sich Wolfram König nun verunglimpft: Er forderte nicht nur eine Unterlassungserklärung – welche die BI schließlich ohne Präjudiz in der Sache abgab, um zur Sachauseinandersetzung zurückzukehren –, sondern verlangte zudem auch den Abdruck von Richtigstellungen. Dies lehnte die BI ab.
In der Sache scheint das BfE mittlerweile den Standpunkt der BI eingenommen zu haben und nun ebenfalls neue, vollständige Genehmigungsverfahren mit Bürgerbeteiligung für die Zwischenlagerstandorte zu fordern, wenn die Betriebserlaubnis der Zwischenlager abgelaufen ist.
Obwohl das Thema inhaltlich damit eigentlich „durch“ ist, hielt dies das BfE nicht davon ab, noch nachzutreten: Es erhob Klage auf „Richtigstellung“ der beanstandeten Äußerungen.
BI-Sprecher Wolfgang Ehmke: „Die Härte, mit der hier die Bundesbehörde gegen uns als Bürgerinitiative vorgeht, können wir nur dahingehend deuten, dass man uns mundtot machen will. Schließlich sind wir am Standort Gorleben doppelt betroffen und gefordert: Gorleben ist Zwischenlagerstandort und immer noch ein Favorit, wenn es um die Festlegung auf einen Endlagerstandort geht.“
Verhandlungstermin vor dem Landgericht in Hamburg ist der 01. März 2019. Der Streitwert wurde seitens der Bundesrepublik auf 30.000 Euro angesetzt.
Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, 0170 510 56 06
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