Gerichtstermin endet mit Vergleich
Am Sonntag (3. März) auf der Mitgliederversammlung der BI erläuterte Rechtsanwalt Thomas Hauswaldt den Stand der Dinge um die Klage des BfE gegen die BI.
Die Klage, die das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) gegen die BI angestrengt hat, wurde vor dem Landgericht Hamburg am 1. März verhandelt. Bis zum kommenden Freitag (8. März) kann jede Seite von dem dort geschlossenen Vergleich zurücktreten, der vorsieht, dass die BI in ihrer Zeitschrift Gorleben Rundschau eine ausgehandelte Erklärung abdruckt.
Die befürchtete Kostenlawine kommt dann auf die BI im Streit zwischen David und Goliath nicht zu: Die Verfahrenskosten werden gegeneinander aufgehoben, allerdings muss die BI Teilkosten für eine vom BfE erwirkte Unterlassungserklärung tragen.
Rückblick
Durch einen Beitrag in der Gorleben Rundschau und zwei Artikel auf unserer Homepage sah sich der Präsident des BfE, Wolfram König, verunglimpft. Hintergrund war die Debatte um die Frage, was mit den Zwischenlagern für hochradioaktive Abfälle passiert, wenn die genehmigten 40 Betriebsjahre abgelaufen sind. Das ist in Gorleben schon 2034 der Fall, in Ahaus zwei Jahre später. Ein Endlager würde frühestens 2050 den Betrieb aufnehmen – so der offizielle Fahrplan, der stark anzuzweifeln ist
- Pressemitteilung vom 15. Januar, Einreichung der Klageerwiderung.
- Hintergrund: 12. Okt 2018 – Streit um langfristige Zwischenlagerung
Die Verantwortlichen der BI wurden zunächst aufgefordert, entsprechende Passagen in ihren Beiträgen zu korrigieren. In der Folge wurde von uns aus eine Unterlassungserklärung ohne Präjudiz in der Sache unterzeichnet, um den Konflikt zu versachlichen. Das schien dem BfE-Präsidenten nicht zu genügen. Eine weitergehende Forderung nach einer „Richtigstellung“ hatten wir aber aus guten Gründen abgelehnt.