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Ermittlung der Teilgebiete für die Endlager-Erkundung: Dünne Wissensdecke
Am Donnerstag (23. Mai) wird das Nationale Begleitgremium auf seiner 29. Sitzung in Peine – in den Räumlichkeiten der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) – sich u.a. mit dem Stand der Arbeiten der BGE über die Arbeiten zur Ermittlung der Teilgebiete nach § 13 des Standortauswahlgesetzes (StandAG) befassen. Bis Mitte 2020 sollen diese ausgewiesen werden.
Wie das möglich sein soll, ist allerdings ein Rätsel. Bisher gibt es kein Geodatengesetz, das es möglich macht, die geologischen Daten „Dritter“, also von Privatfirmen, die sie zum Beispiel bei der Suche nach Öl- oder Gasvorkommen gewonnen haben, mit einzusehen.
Außerdem ist das Gebiet der BRD geologisch nicht wirklich gut erkundet, erst recht nicht, wenn es um Erkundungsergebnisse geht, die für eine Endlagersuche in tiefen geologischen Formationen in Betracht gezogen werden müssen.
Es gibt Cluster, die sich aus der Geschichte erklären lassen, aber es gibt auch viele echte „weiße Flecken“.
Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) schreibt dazu:
„Die Belegdichte mit Untergrunddaten ist sehr stark nutzungsorientiert und konzentriert sich auf die tiefen geologischen Becken wie das Norddeutsche Becken, das Thüringer Becken, den Oberrheingraben und das Alpenvorland (Anhang A6) sowie klassische Bergbauregionen (z. B. Steinkohle- und Salzberg-bau). Aufgrund der Explorations- und Produktionstätigkeiten der Industrie liegen in diesen Gebieten umfassende Informationen vor (Anhang A7 und A8), jedoch häufig nur für räumlich eng begrenzte Teilbereiche. An anderen Stellen fehlt diese Art von Daten zum tieferen Untergrund weitgehend, beispielsweise in den Mittelgebirgsregionen. Für die Gebiete außerhalb der tiefen Sedimentbecken (weiße/rote Gebiete in Anhang A6) basieren daher die Kenntnisse insbesondere auf geologischen Kartierungsarbeiten und flacheren Bohrungen.“
Wieso im gleichen-BGR-Text im Resümee etwas anderes steht, ist interpretationsoffen:
„Der geologische Untergrund in Deutschland ist lückenlos kartiert. Die vorliegenden geowissenschaftlichen Daten und Informationen bieten eine gute und umfängliche Grundlage für die Auswahl von Standortregionen für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle unter Anwendung geologischer Mindestanforderungen. Für die weitere übertägige Erkundung der Standortregionen ist fallweise zu prüfen, inwieweit die vorliegende Daten- und Informationsgrundlage für die Anwendung weiter ausdifferenzierter geologischer Kriterien ausreichend ist.“
Wie wenig hingegen die bisher bekannten und erhobenen Daten bei der Endlagersuche taugen, erläuterte Roland Eichhorn von den Staatlichen Geologischen Diensten Deutschlands auf einer NBG-Tagung 2018:
Es gibt ein Tiefendefizit und das Clusterphänomen.
„Das Tiefendefizit: der Kenntnisstand und die Anzahl der Bohrungen nimmt mit zunehmender Tiefe progressiv ab; vieles beruht auf groben Schätzungen; nie war die Endlagerung der eigentliche Bohrzweck…“
Das Clusterphänomen: meist wurden umfangreiche Daten nur in „rentablen“ Regionen (Fracking, Erdöl, etc.) erhoben; in weniger rentablen Regionen fehlen Daten im hohen Maße…“. (Achim Bunnengräber, Ewigkeitslasten. Baden-Baden 2019, Nomos-Verlag, S.75)
Wir werden uns ansehen, was seitens der BGE am Ende zu den Endlagerformationen Salz, Ton und Kristallin zusammengetragen wird. Beim Salz fehlt bisher der Hinweis auf neue Forschungsergebnisse. Salz ist sehr bei bestimmten Druckverhältnisse und bei einer gewissen Wärme wasserdurchlässig.
Werden Gebiete, die von künftigen Eiszeiten betroffen sein können, aus der Endlagersuche herausgenommen werden? Zumindest wäre das ein Abwägungskriterium, wenn nicht gar ein Ausschlusskriterium.
In der „Tonstudie“ der BGR findet sich der Satz, dass konkrete Standorte aufgrund „der dünnen Datenlage“ nicht benannt werden können und dass für die Bewertung von Tongesteinen ein aufwändiges Untersuchungsprogramm erforderlich wäre (BGR 2007 b). (Brunnengräber, S.73)
Also ist Deutschland demnach geologisch „recht gut erkundet“? Mit Blick auf die Endlagersuche und die jetzige Phase, in der Regionen ausgeschieden werden und andere in den Rang möglicher Standortregionen rücken, eben nicht. Geht die BGE das Problem an oder wird das Problem unter eine dünne Decke gekehrt? Zu befürchten ist das schon, wegen der politischen/gesetzlichen Vorgabe, 2020 Standortregionen ausweisen zu müssen.
- Anmeldung unter: http://www.nationales-begleitgremium.de/…