Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.
Nach 43 Jahren – Gorlebens Ende in Sicht?
Die Standortbenennung Gorlebens liegt am 22. Februar genau 43 Jahre zurück. Erstmalig eröffnet das neue Endlagersuchverfahren die Chance, dass der Salzstock Gorleben-Rambow im 43.Jahr aussortiert wird, wenn die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) im Herbst ihren Zwischenbericht vorlegt, bei dem die Mindestanforderungen, Ausschluss- und Abwägungskriterien auch auf den bisherigen Standort Gorleben angewendet werden.
Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) präsentiert deshalb ihr eigenes „Gorleben Kapitel“, das sie zu Wochenbeginn an das Bundesumweltministerium, den Vorhabensträger BGE, an Bundestags- und Landtagsabgeordnete schickte. Auf 20 Seiten wird wissenschaftsbasiert dargelegt, warum Gorleben im ersten Verfahrensschritt im Herbst 2020 aus dem Suchverfahren ausscheiden müsste.
Dieser Beitrag orientiert sich deshalb strikt am Standortauswahlgesetz. Zunächst wird belegt, dass Gorleben in einer „aktiven Störungszone“ liegt: Salzstock Gorleben-Rambow liegt in der neotektonisch aktiven Mitteleuropäischen Senkungszone, die als relativ schmale Struktur die Elbezone umfasst und von der Nordsee bis Süd-West Polen verläuft. Im Unterschied zu Störungen, die naturgemäß durch den Aufstieg des Salzes an die Erdoberfläche beruhen, kam dieser Salzstock nicht zur Ruhe.
Die BI dokumentiert darüber hinaus eine Vielzahl von Bohrungen, die u.a. einen Aufschluss über die „miese Beschaffenheit“ des Salzstocks Gorleben-Rambow geben. Kritisiert wird, dass die Bohrungen in den Betrachtungen der BGE nur in Verbindung mit einer 25 Meter Abstandsregel zu einem künftigen Endlagerbergwerk betrachtet werden, statt deren Wert als „diagnostisches Instrument“ für die Beschaffenheit des Untergrunds zu erkennen. So wurden salzgebundene Gase wurden in den Bohrungen Go 1002, 1003,1004, 1005, 1303, 1304, 1305, GoHy 65, 533, 1181 und den Schachtvorbohrungen 5001 und 5002 nachgewiesen…
Schließlich geht es um das Deckgebirge. Bekanntermaßen fehlt eine durchgängige, wasserabweisende Tonschicht auf 7,5 Quadratkilometern über dem Salzstock Gorleben-Rambow. „Wir mussten erheblich umdenken“, sagte BI-Sprecher Wolfgang Ehmke bei der Vorstellung des eigenen „Gorleben-Kapitels“, denn wieder einmal wurde klar, dass dieser bisherige Hauptkritikpunkt in Sachen Nichteignung in dem StandAG zu einem Abwägungskriterium herabgestuft wurde.
An dieser Stelle wurde aus Sicht der BI überdeutlich, dass in der Endlagerkommission, die an den Ausschluss- und Abwägungskriterien arbeitete, der alte Gorleben-Streit aufflammte.
Ehmke: „Von den Kräften, die Gorleben möglichst lange im Rennen halten wollten oder gar auf Gorleben als Notnagel bei der Endlagersuche zurückgreifen wollten, sollte die natürliche geologische Barriere „Deckgebirge“ sogar vollends aus dem Katalog gestrichen werden. Dazu gehörte leider auch der damalige CDU-Bundestagsabgeordnete Steffen Kanitz, der heute Mitglied der Geschäftsführung der BGE ist.“
Die BI sieht da erheblichen Erklärungsbedarf.
Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, 0170 510 56 06
Dokumente:
- Das Gorleben Kapitel (pdf)
- Gasdruck – Probleme, die bei der Endlagerung hochradioaktiver Abfälle bisher völlig übersehen wurde? (pdf)
- Kleemann (2011): Bewertung des Endlager-Standortes Gorleben – Anlagen (pdf)
Fotos: kina.becker
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