Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.

Endlagersuche – kritische Begleitung lahmgelegt

Die Endlagersuche liegt derzeit allein in den Händen der „Macher“, der Bundesgesellschaft für Endlagerung und des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung. Die Rolle der Zivilgesellschaft wird klein geschrieben und der Politik fehlt entweder der Weitblick oder die Einsicht, dass ein solches Jahrtausendprojekt nicht ohne kritische Begleitung gelingen kann – möglicher Weise ist das auch gar nicht gewollt, mutmaßt die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI).

Das „Trauerspiel“ in einem „selbsthinterfragenden, partizipativen“ Verfahren, wie es im Standortauswahlgesetz (StandAG) hochtrabend heißt, lässt sich aus Sicht der Gorleben-Gegner*innen beispielhaft am Umgang mit dem Nationalen Begleitgremium (NBG) ablesen. Das NBG sollte eine Mittlerfunktion zwischen Politik und den Behörden und beteiligten Institutionen auf der einen Seite, der interessierten Öffentlichkeit, Umweltverbänden und Bürgerinitiativen auf der anderen Seite übernehmen: Durch öffentliche Veranstaltungen, wissenschaftliche Expertise und die Berichte an den Deutschen Bundestag würde es möglich, frühzeitig Probleme zu identifizieren und Handlungsvorschläge zu unterbreiten, so der Plan.

Trotz der grundsätzlichen Gesetzeskritik haben die Wendländer*innen die Tagungen des NBG regelmäßig besucht und Vorschläge eingebracht. Zum Beispiel zu dem Problem verlängerter Zwischenlagerzeiten und zur fehlenden Transparenz bei der Endlagersuche.

BI-Sprecher Wolfgang Ehmke konstatiert jetzt desillusioniert: „Der Suchprozess vollzieht sich derzeit weitgehend unter Ausschluss von Öffentlichkeit, denn die Arbeit des NBG wird lahmgelegt.“

An der Spitze des NBG steht noch das Professoren-Duo Klaus Töpfer und Miranda Schreuers. Eigentlich sollte das Gremium längst auf 18 Mitglieder aufgestockt werden, mit einer Geschäftsstelle und dem Partizipationsbeauftragten: 6 Mitglieder würden jeweils durch den Bundestag und Bundesrat und weitere 6 Mitglieder durch ein Zufallsprinzip, jene „Zufallsbürger*innen“, bestimmt.

Doch nach Ablauf der Amtszeit der zunächst berufenen Mitglieder im November 2019 passierte außer der Berufung eines Partizipationsbeauftragten nichts mehr, außer dass deren Mitgliederzahl schrumpfte. Als die Amtszeit der berufenen NBG-Mitglieder im November 2019 endete, wurden sie noch von der Bundesumweltministerin gebeten, drei Monate länger ihre Aufgaben wahrzunehmen. Doch wieder einmal konnten sich Bundestag und Bundesrat, die jeweils 6 Mitglieder in das Gremium entsenden sollen, nicht auf eine Nominierung verständigen. Die entsprechende Bundesrats-Sitzung verlief ergebnislos. Die Zukunft des Gremiums ist ungewiss.

Ehmke: „Vielleicht hilft nur noch die Drohung der verbliebenen NBG-Leute, vor allem der ‚Zufallsbürger*innen‘, die Arbeit unter Protest aufzukündigen, bis die Politik das Gremium ernst nimmt und ihre Arbeitsfähigkeit herstellt.“

Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, 0170 510 56 06

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