Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.
Laufzeitverlängerung für belgische AKW Doel 1&2 illegal – Brennstoff-Exporte aus Lingen und Gronau stoppen!
Ein breites Netzwerk von Anti-Atomkraft- und Umweltinitiativen aus NRW und Niedersachsen sowie der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz und die Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) begrüßen, dass nach dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) nun auch das oberste Belgische Gericht die Laufzeitverlängerung der belgischen Atomkraftwerke Doel 1 und 2 wegen fehlender internationaler Umweltverträglichkeitsprüfungen gekippt hat.
Zwei belgische Umweltorganisationen hatten vor dem EuGH geklagt und Recht bekommen. Eine länderübergreifende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist auch bei Laufzeitverlägerungen grenznaher AKW wegen der Espoo Konvention Pflicht, hatte der EUGH 2019 geurteilt.*
Das oberste belgische Gericht hat sich nun dieser Argumentation angeschlossen und die Laufzeitverlängerung von 2015-2025 für die beiden 45 Jahre alten AKW-Blöcke gekippt. Da das Gericht es jedoch für wahrscheinlich hält, dass eine sofortige Schließung von Doel 1 und 2 zu Engpässen in der Stromversorgung führen würde, gibt es der belgischen Regierung bis zum 31.12.2022 Zeit, entweder eine UVP nachzuholen oder die beiden Reaktoren zu schließen.
Die Initiativen fordern dagegen den belgisch-französischen Betreiber des AKW Doel Engie-Electrabel auf, sowohl die beiden Uraltmeiler sofort zu schließen, als auch den belgischen Reaktor Tihange 1, dessen Laufzeitverlängerung ebenfalls ohne UVP beschlossen wurde. Außerdem drängen sie nach wie vor auf die sofortige Schließung der Rissereaktoren Tihange 2 und Doel 3. Dabei zeigen sie auf, dass es sehr wohl versorgungssicher möglich ist, in Belgien fünf Reaktoren gleichzeitig vom Netz zu nehmen.
„Viele Maßnahmen zur Kompensierung sind möglich. Allein wenn Belgien darauf verzichten würde, seine Autobahnen zu beleuchten, wäre schon ein Teil des Atomstroms überflüssig,“ erläutert Peter Bastian von ‚Sofortiger Atomausstieg (SofA) Münster‘. „Auch Lastmanagement würde helfen, und das Gaskraftwerk „Claus C“ in den Niederlanden nahe der belgischen Grenze könnte als Reservekraftwerk dienen. Es kann deutlich mehr Stom liefern als Doel 1 und 2 zusammen.“
Die Reaktivierung des vorübergehend stillgelegten, modernen Gaskraftwerks gehört zu den Gegenmaßnahmen, die auch in einer Studie des NRW-Umweltministeriums von 2017 aufgeführt sind (Quelle siehe unten).
Von der Bundesregierung fordern die Initiativen, endlich den Export von Brennelementen aus Lingen und angereichertem Uran aus Gronau an die Betreiber grenznaher Atomkraftwerke zu stoppen.
Noch im Sommer letzten Jahres hatten sechs Brennelement-Transporte von Lingen nach Doel 1und 2 stattgefunden. Aktuell werden die Schweizer Atomkraftwerke Gösgen und Leibstadt aus Lingen beliefert. Die Reaktoren sind 40 und 35 Jahre alt. Eine aktuelle Studie des Instituts Biosphere hat 2019 ergeben, dass bei einem Unfall in einem der Schweizer Atomkraftwerke mehr als Hunderttausend Strahlenopfer zu erwarten wären, davon 30 – 40% in Deutschland.
Bisher hatten sich Behörden und PolitikerInnen einem Exportstopp für Nuklearbrennstoffe verweigert. Insbesondere NRW-Ministerpräsident Armin Laschet sorgte im Bundesrat für Verzögerungen bei der Umsetzung eines Exportverbots. Auch das von Svenja Schulze geführte Bundesumweltministerium und das ihr unterstellte Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) drückte sich vor der Verantwortung. Angeblich könne man entsprechende Ausfuhrgenehmigungen aus vertrags- und handelsrechtlichen Gründen nicht versagen. Dieses Argument ist nun endgültig hinfällig.
„Wenn zwei Gerichte, der EuGH und das oberste Gericht in Belgien, den Betrieb von Uraltmeilern für illegal erklärt, dann gibt es absolut keinen Grund mehr, solche Meiler von Deutschland aus zu beliefern,“ sagt Alexander Vent vom ‚Bündnis AgiEL – AtomkraftgegnerInnen im Emsland‘. „Damit muss endlich Schluss sein!“
Pressekontakt:
Peter Bastian (SofA Münster): 0157-86269233
Alexander Vent (Bündnis AgiEL): 01575-9690000
Kerstin Rudek (BI Lüchow- Dannenberg): 01590-2154831
Robert Borsch-Laaks (Initiative 3 Rosen): 0241- 59585
Quellen:
- Analyse zur Entscheidung des belgischen Verfassungsgerichtes
- deutscher Text des Urteils:
- Studie zur Versorgungssicherheit in Belgien
- Auswertung der Studie
- Studie des Instituts Biosphere zum Risiko eines Schweizer Tschernobyls
* Die 1991 im finnischen Espoo unterzeichnete Konvention ist ein Instrument der UN-Wirtschaftskommission für Europa, das regelt, wann grenzüberschreitende UVP-Verfahren notwendig sind und wer sich daran beteiligen darf.
Gemeinsame Presseerklärung von:
Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen
Aktionsbündnis Stop Westcastor
AntiAtomBonn
Arbeitskreis Umwelt (AKU) Gronau
Arbeitskreis Umwelt (AKU) Schüttorf
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU)
Bündnis AgiEL (Lingen)
Bürgerinitiative (BI) Umweltschutz Lüchow- Dannenberg
Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges/ Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW)
Elternverein Restrisiko Emsland
Initiative 3 Rosen (Aachen)
Sofortiger Atomausstieg (SofA) Münster
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Pressesprecher
Wolfgang Ehmke
Tel. 0170 510 56 06