Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.
Wichtige Fragen zur Endlagersuche – BGE hüllt sich in Schweigen
Bereits Mitte April legte die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) einen Fragenkatalog zur Endlagersuche vor, doch eine Antwort gibt es bis heute nicht. Vielleicht, weil die BI mit ihren Fragen den berühmten „Nagel auf den Kopf getroffen“ hat?
Bekanntlich wertet die BGE derzeit die Geodaten aus, die der bundeseigenen Firma von allen geologischen Landesämtern zugänglich gemacht wurden. Bereits im Herbst wird die BGE ihren richtungsweisenden Zwischenbericht vorlegen, aus dem hervorgeht, welche Regionen von der weiteren Endlagersuche ausgenommen werden. Ob das mit der gebotenen Sorgfalt möglich ist, bezweifelte BI-Sprecher Wolfgang Ehmke unter Verweis auf den letzten Quartalsbericht der BGE.
Auslöser 4. Quartalsbericht vom 31. März
Auslöser für die BI-Anfrage war der 4. Quartalsbericht der BGE, in dem die bundeseigene Firma selbst einräumt, dass es eine „große Diskrepanz im Hinblick auf Datendichte und – umfang sowie die Datenqualität für eine Anwendung der Ausschlusskriterien“ gebe, teils wurde nur der Hinweis auf analog vorliegende Daten durch die Bundes- und Landesbehörden geliefert.
Lücken und Verzögerungen
Mögliche Verzögerungen ergeben sich womöglich auch aus anderen Gründen. Zum Thema „Ausschlusskriterien“ stelle sich die Frage, wie es möglich sein soll, im Herbst den Zwischenbericht zu veröffentlichen, wenn erst im Dezember 2019 ein Forschungsvorhaben zum Vulkanismus in Auftrag gegeben wurden. In punkto „Mindestanforderungen“ beklagte die BGE selbst Terminüberschreitungen von mehreren Monaten. Noch größere Lücken werden bei der Grundlagenermittlung im Bereich der „Abwägungskriterien“ eingeräumt. Im Quartalsbericht heißt es u.a., die „Grundlagenermittlung ist nicht wie geplant fertigstellt“. Gleichzeitig wird behauptet, dass die „Schadenshöhe“ als geringfügig eingeschätzt wird.
Gorleben auf die lange Bank verschoben?
BI-Sprecher Wolfgang Ehmke: „Wir übersetzen diese Ausführungen wie folgt: Die gründliche Anwendung der Abwägungskriterien soll aus Sicht der BGE auf eine spätere Phase verschoben werden, also auf die Phase, in der dann obertägig zu erkundende Standorte vorgeschlagen werden.“
Unterstellt, dass diese Lesart des Quartalsberichts in etwa dessen Intention trifft, dann stelle sich unverzüglich die Frage, ob das rechtskonform ist bezüglich des weiteren Umgangs mit dem bisherigen Standort Gorleben. Im Unterschied zu noch ungenannten, dann näher zu erkundenden Standorten liegen der BGE hier alle relevanten Geodaten vor, die auch im ersten Schritt, also bei der Erstellung des Zwischenberichts, sorgfältig und vollumfänglich Anwendung finden müssten. Dazu gehören neben den Ausschlusskriterien und den Mindestanforderungen auch die Abwägungskriterien. u.a. das großflächig fehlende Deckgebirge über dem Salzstock.
Ehmke: „Letzlich ist klar, wer den Schaden hätte – nämlich wir. Die Antworten der BGE sind von daher überfällig, denn am 30. September will die Endlagerfirma ihren Zwischenbericht vorlegen.“
Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, 0170 510 56 06
Update
Inzwischen ist eine schriftliche Antwort erfolgt, die wir als lediglich ausweichend interpretieren. Lesen Sie selbst/ lies selbst BI_Lüchow-Dannenberg_4._Quartalsbericht_2019
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