Frankreich: Endlager-Gegegner:innen werden kriminalisiert
Drei Jahre lang haben die Staatsanwaltschaft und der Ermittlungsrichter des Gerichts von Bar-le-Duc die juristischen Mittel des Vorwurfs einer kriminellen Vereinigung und der organisierten Bande eingesetzt, um die Anti-Atomkraft-Bewegung gegen Cigéo, das geplante Endlager für radioaktive Abfälle in der Nähe des Dorfes Bure in der Maas, zu kriminalisieren. Heute hat das Strafgericht von Bar-le-Duc die Angeklagten vom Vorwurf der kriminellen Verschwörung und der organisierten Kriminalität freigesprochen. Diese Straftaten dienten als Vorwand, um sie abzuhören, zu durchsuchen, zu überwachen, zu kontrollieren und aus den Departements Meuse und Haute-Marne zu entfernen.
Einige der Angeklagten sind vor allem wegen politischer Straftaten verurteilt worden: Organisation einer nicht bei der Präfektur angemeldeten Demonstration am 15. August 2017 und Teilnahme an einer Versammlung nach Auflösungsaufforderung. Diese Straftaten werden mit einem Jahr bzw. sechs Monaten Gefängnis bestraft. Das Gesetz verbietet es Staatsanwälten und Untersuchungsrichtern, diese Straftaten mit Hilfe von Telefonabhörungen zu untersuchen. Dies geschah jedoch unter dem Deckmantel einer Vereinigung von Straftätern, die nur in den Köpfen des Staatsanwalts und des Ermittlungsrichters existierte.
VERURTEILUNGEN
Zwei Personen, die vom Vorwurf der kriminellen Verschwörung und der Beihilfe zum Besitz von Sprengstoff freigesprochen wurden, erhielten eine neunmonatige Bewährungsstrafe für die Organisation einer nicht angemeldeten Demonstration und die Teilnahme an einer Versammlung nach deren Auflösung.
Eine Person, die von der Anklage der kriminellen Verschwörung und der Beihilfe zum Besitz von Sprengstoff freigesprochen wurde, wird wegen der Organisation einer nicht angemeldeten Demonstration und der Teilnahme an einer Versammlung nach deren Auflösung zu 9 Monaten Haft* verurteilt.
Eine Person wird zu 6 Monaten auf Bewährung für die Teilnahme an einer Versammlung nach deren Auflösung verurteilt
Eine Person wird wegen des Transports von Sprengstoff zu einer Bewährungsstrafe von 9 Monaten verurteilt
Eine Person wurde wegen des Besitzes von Sprengstoff zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten* und einem fünfjährigen Verbot des Tragens von Waffen verurteilt
Außerdem beschloss das Gericht, alle bei den verschiedenen Durchsuchungen sichergestellten Gegenstände (Papiere, Telefone, Computer, Drucker usw.) zu beschlagnahmen.
* Gegen die Entscheidung kann ein Rechtsmittel eingelegt werden, das zu einer Aussetzung der Strafe oder andernfalls zu einer Anpassung der Strafe durch eine Entscheidung des für die Strafvollstreckung zuständigen Richters führt.
- weitere Infos: https://bureburebure.info
Pressemitteilung der Atomkraftgegner*innen von Cigéo und ihrer Anwälte
Bild: Soli-Aktion von Wendländer:innen