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SFV entsetzt über Boykott des Klimaschutzgesetzes durch die Bundesregierung
Zum Entsetzen der bundesweiten Klimabewegung legte die Bundesregierung Anfang März 2024 Revision gegen ein wichtiges Klimaurteil des OVG Berlin-Brandenburg ein. Dieses verpflichtet sie dazu, sich an das geltende Klimaschutzgesetz (KSG) zu halten und aufgrund von verfehlten Klimazielen Sofortprogramme für den Bau- und Verkehrssektor in Deutschland zu beschließen. Der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) fordert, dass die Bundesregierung ihre Energie endlich in effektiven Klimaschutz steckt, anstatt juristisch gegen geltende Klimaschutz-Vorschriften vorzugehen.
“Seit 2022 warten wir auf das dringend benötigte Solarpaket”, so Susanne Jung, Geschäftsführerin des SFV. “Stattdessen vertrödelt die Bundesregierung Zeit mit juristischem Geplänkel. Bundesverkehrsminister Volker Wissing und Bundesbauministerin Klara Geywitz sollten für ihr rechtswidriges Nichts-Tun verantwortlich gemacht werden. In keinem anderen Fall würden ganze Gesetze umgeschrieben werden, um dieses Versagen zu retuschieren!”
Die Sektoren Verkehr und Gebäude scheitern seit Jahren bei der Einhaltung der selbst gesteckten Emissionsreduktionsziele. Im Verkehrssektor unter Volker Wissing (FDP) wurden diese 2021 um zwei, und 2022 sogar um 9 Millionen Tonnen CO2 überschritten. Statt, wie im KSG vorgesehen, ein sektorspezifisches Sofortprogramm zur Emissionsreduktion zu formulieren und umzusetzen, plant die Bundesregierung, die Sektorziele komplett abzuschaffen und durch sektorübergreifende Ziele zu ersetzen. Der Ausbau der Photovoltaik könnte dann dazu dienen, dass im Verkehrssektor weniger Klimaschutz betrieben werden müsste. An diesem klimaschädlichen Deal beteiligen sich auch die Ministerinnen und Minister von Bündnis 90/Die Grünen.
Felix Ekardt, Jurist und Leiter der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik in Leipzig sowie Professor an der Uni Rostock, bemerkt dazu auf Anfrage des SFV: „Tatsächlich wäre es extrem peinlich für die selbsternannte Klimavorreiter-Regierung und den ‚Kanzler für Klimaschutz‘ Olaf Scholz, die eigenen Klimaziele einfach weiter zu verfehlen und sich das Ganze dann schönzurechnen.“
Gegen die fehlenden Sofortprogramme hatten DUH und BUND geklagt und vor dem OVG Berlin-Brandenburg am 30.11.2023 Recht bekommen. Denn solange das Klimaschutzgesetz noch nicht verändert wurde, muss die Bundesregierung dem geltenden Recht nachkommen. Die Bundesregierung ist am 04.03.2024 dagegen in Revision gegangen.