Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.
Behälterzulassungen im Brennelemente-Zwischenlager Gorleben laufen aus – BI-Forderungen an die Hersteller und Behörden
Hinlänglich bekannt ist, dass die Aufbewahrungsgenehmigung für die Behälter mit hochradioaktiven Abfällen in Gorleben im Jahr 2034 erlischt. Die bundeseigene Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) bereitet ein neues Genehmigungsverfahren vor.
Weniger bekannt ist, dass 38 von den 113 Behältern, die im Brennelemente-Zwischenlager Gorleben eingelagert sind, bis zum Jahr 2034 die Behälterzulassung verlieren (siehe BGZ-Präsentation 13.06.2024): Bereits im März 2025 läuft die Genehmigung für den Behältertyp TN 85 aus.
Zuständig für die anstehende Beantragung dieser Behälterzulassungen sind die Gesellschaft für Nuklearservice (GNS) und die französische Nuklearfirma Orano NCS GmbH, mit Sitz in Hanau. Geprüft wird diese durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Als Aufsichtsbehörde fungiert das Bundesamt für die Sicherheit kerntechnischer Entsorgung (BASE).
Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) nimmt das zum Anlass, konkrete Fragen an die Hersteller und die zuständigen Behörden zu richten.
„Die Briefe sind schon unterwegs,“ berichtet BI-Sprecher Wolfgang Ehmke und schildert, worum es der Umweltinitiative geht: „Die Behälter sind Transport- und Lagerbehälter. Aus unserer Sicht muss bei der Prüfung der Behälterzulassung als Zielmarke davon ausgegangen werden, dass eine Transportfähigkeit für Reparatur- und Notfallszenarien jederzeit gegeben ist, auch wenn die bundeseigene Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) davon ausgeht, dass für eine Reparatur keine Transporte notwendig würden. Am Ende aber müssen aber alle Behälter zur Konditionierung/an einen Endlagerstandort transportiert werden, deshalb reicht eine standardisierte Prüfung für eine drei- bis fünfjährige Periode nicht mehr aus.“ Mit Blick auf die nur langsam vorankommende Endlagersuche müsse es bei der Prüfung der Behälterzulassungen folglich um völlig neue Zeiträume gehen.
Die anstehenden Behältergenehmigungen führten zurück zu „alten“ Forderungen aus den Reihen der Atomkraftgegner:innen, dass mit Blick auf die nächsten 80 bis 100 Jahre Langzeitlagerung neben Rechenmodellen bei der Behälterzulassung echte (mit Originalbehältern, aber natürlich ohne radioaktives Inventar) Brand-, Fall- und Beschussversuche stattfinden müssten.
Es geht der BI u.a. um die Brandlast, die völlig neu überprüft werden muss.
Ehmke: „Für die Verlängerung der Behälterzulassungen der in Gorleben zwischengelagerten Behälter ist z.B. ein CASTOR-Behälter mit einem realen Brandlastversuch bei ca. 1.900°C mit einer Dauer von 30 bzw. 60 Minuten zu prüfen.“
Hintergrund: Nach den Angaben der BGZ bei einer öffentlichen Veranstaltung in Gorleben wurden die neuen zu erstellenden Schutzwände (H = 10,00m) um die CASTOR-Halle in Gorleben für den Absturz eines Verkehrsflugzeuges vom Typ „AIRBUS A 380“ bemessen und werden derzeitig auf der Baustelle erstellt. Im Fundamentbereich der Schutzwände werden die geplanten Kerosin-Auffangrinnen im Beton ausgebildet.
Gemäß den vorliegenden Informationen soll die sehr dünne Stahlbeton-Dachdecke nicht verstärkt werden, so dass das Flugzeug-Kerosin bei dem berücksichtigten Lastfall „Flugzeug-Absturz A 380“ über die zerstörte Dachdecke in die CASTOR-Halle fließen könnte und eine Brandlast für eingelagerten Behälter darstellen könnte.
Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, 0170 510 56 06
Das Schreiben an die GNS, Orano NCS GmbH, das BASE, die BAM und nachrichtlich an das NMU und die BGZ finden Sie/findest du hier: Behälterzulassungen BAM, GNS, BASE
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