Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.
Behältersicherheit im Zwischenlager Gorleben – BI „Die Zeit läuft davon“
Zwölf Behälter des Typs TN 85 verlieren bereits zum 06.03.2025 ihre verkehrsrechtliche Genehmigung, im Laufe des Jahres kommen die CASTOR-Behälter Ic und V/19 hinzu. Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) hatte sich deshalb u.a. an die Genehmigungsbehörde, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) gewandt.
„Deren Antwort war nicht zufriedenstellend, wir haben das BASE erneut angeschrieben, denn mit dem Blick auf den Kalender heißt es, die Zeit läuft davon!“, erklärt BI-Sprecher Wolfgang Ehmke.Das Bundesamt verweist auf die Empfehlung der SSR-6 „Regulations for the Safe Transport of Radioactive Material“ der IAEO: „Den “Empfehlungen” entnehmen wir, dass die Behälter für die verkehrsrechtliche Zulassung neben den mechanischen Prüfungen eigentlich nur einem 10- minütigen Brandtest bei 800 Grad unterzogen werden die BAM hingegen geht von einer Brandlast von 800 Grad mit einer Dauer von 30 Minuten aus. Immerhin! Denn das zeigt, dass das BASE „Spielraum“ hat und auf neue Entwicklungen und Bedrohungsszenarien eingehen kann. Wir würden sagen: muss.“
Das BASE schrieb: „Die Folgen eines terroristischen Flugzeugabsturzes einer großen Verkehrsmaschine werden aber bei der atomrechtlichen Genehmigung des Zwischenlagers als Gesamtsystem mit Gebäude, Behältern und Inventar bewertet.“
Es bestehe aber ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen verkehrs- und atomrechtlicher Genehmigung, denn die Behälter müssen auf jeden Fall – zumindest am Ende der Lagerzeit – noch einmal auf der Straße oder Schiene bewegt werden, um zum prospektiven Endlager bzw. einer Konditionierungsanlage transportiert zu werden“, kontert die BI. Ihre Forderung: Die schärferen Anforderungen, die sich aus der Lagerung der Behälter herleitet, müssen auch für die verkehrsrechtliche Genehmigung gelten. „Am Ende sind es ein- und dieselben Behälter, die z.B. einen Brand aushalten müssen. Das fordert auch die Entsorgungskommission (ESK) des Bundes, das wissenschaftliche Beratergremium hat bereits 2023 in einem Positionspapier zur verlängerten Zwischenlagerung eine diesbezügliche Überarbeitung der Genehmigungsvoraussetzungen angemahnt.“
Das BI-Schreiben an das BASE schließt mit der Aufforderung: „Können Sie uns bitte erklären, wie das BASE mit dieser offensichtlichen Inkonsistenz zwischen der transport- und atomrechtlichen Betrachtung umzugehen beabsichtigt?“
Wolfgang Ehmke, BI-Pressesprecher, 0170 510 56 06
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