Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.

Beschleunigung der Endlagersuche – BI voller Skepsis

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) will die Endlagersuche beschleunigen. Die BGE schlägt deshalb vor, die Phasen „obertägige Erkundung“ und „untertägige Erkundung“ zusammenzufassen, um die Nutzungs- und Betretungsrechte nicht immer wieder neu beantragen zu müssen. Allerdings setzt das die Änderung des Standortauswahlgesetzes voraus, und damit werden auch die Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit tangiert. Bisher ist auch das Wendland noch mit vier Tongebieten vom Auswahlverfahren betroffen.Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI), schreibt dazu:

„Die Vorschläge der BGE sehen wir äußerst kritisch. Auf den ersten Blick klingt die Zusammenlegung der Phasen II und III in Hinsicht auf den „Flaschenhals“ Betretungsrechte für die ober- und untertägige Erkundung logisch, um so eine Beschleunigung der Endlagersuche zu ermöglichen und sich nicht in den Rechtsstreitigkeiten um Nutzungs- und Betretungsrechte von Grundstücken zu verlieren.“

Die Zusammenlegung der Phase II, bei der es zunächst um die obertägige Erkundung von – lt. BGE 5 bis 10 Regionen geht, mit der Phase III, wo es um die untertägige Erkundung von drei Standorten gehen solle, sei im Standortauswahlgesetz so nicht vorgesehen und würde am Ende vor allem die Beteiligungsrechte der Kommunen, Gebietskörperschaften und Umweltverbände und deren Klagemöglichkeiten tangieren. Hier wird aus Sicht der BI die Rechtssicherheit von Betroffenen geschmälert.

BI-Sprecher Wolfgang Ehmke: „Wir wissen aus der Gorleben-Geschichte, welche Auswirkungen Ohnmachtsgefühle und fehlende Beteiligungsrechte haben.“

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsrogung (BASE) sekundiert, Ende 2027 sollten nicht mehr als sechs Standortregionen in der engeren Auswahl für die übertägigen Erkundungen bleiben. Nach jetzigem Stand kommen laut BGE immer noch 44 Prozent der deutschen Landesfläche als potenzielles Endlager-Gebiet in Frage. Das werfe, so die BI, die Frage auf, ob der Grundsatz „Sorgfalt vor Eile“ bei der wissenschaftsbasierten, vergleichenden Endlagersuche aufgegeben werde.

Ein ganz gewichtiger Kritikpunkt in diesem Verfahrensvorschlag sei zudem, dass die BGE nicht geklärt hat, wonach sie letztlich suchen muss: Auch ohne die Inbetriebnahme des Schachts KONRADS bleibe ein riesiger Berg schwach- und mittelaktiver Abfälle, der neben den hochradioaktiven Abfällen ebenfalls endgelagert werden muss.

Ehmke: „Solange die BGE sich weigert, ein einheitliches Suchverfahren für alle Arten von Atommüll zu implementieren, weiß man auch nicht, welche geowissenschaftlichen Anforderungen vonnöten sind – Beschleunigung hin oder her.“

Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, 0170 501 56 06

Am 22. Mai 2014 nahm die Endlagerkommission die Arbeit auf. Dagegen hat die Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg in Berlin und in Gorleben protestiert. Die Kommission als Teil des Standortauswahlgesetzes suggeriere, dass die Endlagersuche neu gestartet werde. Statt wirklich einen Schlussstrich unter die Tricks, Lügen und Verdrehungen der letzen drei Jahrzehnte zu ziehen, bleibe Gorleben als Standort gesetzt, so die BI. Durch das Gesetz und das Beteiligungsverfahren - die Endlagersuchkommission - sollen Umweltverbände eingebunden werden, um Gorleben im Nachhinein zu legitimieren. "Welch Zeitverschwendung", so die BI, "dass nun zwei Jahre lang offen und versteckt über einen Standort gestritten wird, statt eine umfassende Atommülldebatte einzuleiten!" Im Bild: Torben Klages, hauptamtlicher Mitarbeiter der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg

Ort: Berlin
Copyright: Kina Becker
Quelle: PubliXviewinG

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