Verfassungsbeschwerde erfolgreich – BI Umweltschutz: "Polizei wird in die Schranken verwiesen"
Das Demonstrationsgeschehen beim Castor-Transport 2001 muss gerichtlich neu aufgearbeitet werden. Castor-Gegner waren mit einer Verfassungsbeschwerde erfolgreich, das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verweist den Fall zurück an die Gerichte.
Stundenlang waren Demonstrationsteilnehmer bei Aljarn von der Polizei festgehalten worden, zum Teil unter demütigenden Umständen und Kilometer weit entfernt von der Castortransportstrecke. Das BVerfG verweist die Polizei deutlich in die Schranken, das Polizeiverhalten war nach Auffassung der obersten Richter rechtswidrig.
„Dieses höchstrichterliche Urteil stärkt uns in der politischen und juristischen Auseinandersetzung um die ständigen Demonstrationsverbote, die bei einem Castortransport ins Wendland verhängt werden“, schreibt die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI). Die BI selbst hat eine Verfassungsbeschwerde für die Jahre 2003 und 2004 angestrengt, die vor dem BVerfG noch anhängig ist.
Die – aus Sicht der Atomkraftgegner – willkürliche und fadenscheinige Gefahrenprognose, mit der die räumlich und zeitlich umfassenden Versammlungsverbote von der Polizeidirektion Lüneburg begründet werden, werde mit dem Beschluss des BVerfG in diesem Fall „wunderbar konterkariert“, denn verdeckte Ermittler hatten das Geschehen bei Aljarn bewertet und die Ingewahrsamnahme angestiftet.
„Für uns sind die Demo-Verbote demokratiefeindlich, wir streiten weiter um Grundrechte“, betont die BI.Am Donnerstag, den 3. Dezember wird vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg das Versammlungsverbot 2006 – das war der 12. von bisher 13. Castortransporten – verhandelt (Beginn 9 Uhr, Sitzungssaal II, Az A 445/06).
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1 BvR 2853/08