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Castortransport genehmigt
Ab dem 1. März „darf“ der angekündigte Atommülltransport aus der britischen Wiederaufarbeitungsanlage Sellafield ins Zwischenlager Biblis rollen. Durch diese Genehmigung werde das Sicherheitsniveau bestehender Genehmigungen zur Zwischenlagerung bestrahlter Brennelemente „noch unterschritten“, urteilt der Physiker Wolfgang Neumann.
Erstmals nach vielen Jahren sollen wieder Castor-Transporte aus den Plutoniumfabriken in Sellafield in England und aus La Hague in Frankreich nach Deutschland rollen. Als Auftakt droht noch in diesem Frühjahr ein Atommülltransport aus Sellafield ins Zwischenlager im hessischen Biblis. Gemäß der bereits 2015 von der Bundesregierung mit den Energiekonzernen ausgehandelten Vereinbarung ist der Zielort nicht mehr Gorleben. Die fraglichen 21 Behälter werden nun auf vier Atomstandorte auf die sogenannten „Standort-Zwischenlager“ nach Biblis, Philippsburg, Isar und Brokdorf verteilt.
Am vergangenen Freitag hatte das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) den Transport ab dem 1. März bis Ende Dezember 2020 genehmigt. Eine Lagerungsgenehmigung für das Zwischenlager in Biblis liegt bereits vor. Der genaue Termin und die Route für den Transport werden „aus Sicherheitsgründen nicht bekannt gegeben“.
Durch die Veröffentlichungen sind allerdings einige wichtige Details bekannt geworden: Laut GNS werden die Behälter zunächst auf der Schiene von der Wiederaufarbeitungsanlage in Sellafield zu einem englischen Seehafen gebracht, wo sie auf ein Spezial-Schiff für den Transport verladen werden. Von dort aus dauere die Reise bis ins Zwischenlager in Biblis „rund eine Woche“, so ein GNS-Sprecher. Der Umschlag der sechs Behälter vom Schiff auf Waggons solle „in einem deutschen Hafen“ erfolgen.
Aus der Anti-Atom-Bewegung heißt es nun, dass sich die Informationen verdichten, dass der Castor-Transport „vermutlich über den Hafen im niedersächsischen Nordenham“ erfolgen wird.
Notwendige Schadensvorsorge ist nicht gewährleistet
Das Sicherheitsniveau bestehender Genehmigungen zur Zwischenlagerung bestrahlter Brennelemente wird durch die erteilte Genehmigung zur Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle aus der Wiederaufarbeitungsanlage Sellafield im Standort-Zwischenlager Biblis “noch unterschritten”, urteilt der Physiker Wolfgang Neumann in einem Offenen Brief an das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE). Die nach Atomgesetz notwendige Schadensvorsorge “ist damit nicht gewährleistet”, so Neumann.
Zentraler Kritikpunkt an der am Freitag erteilten Genehmigung ist die fehlende Vorsorge im Falle eines Primärdeckeldichtheitsverlustes. Neumann führt außerdem den unbekannten Verbleib der Abfälle nach Ablauf der Betriebserlaubnis des Zwischenlagers, die nur 40 Jahre gilt, sowie mangelnde Sicherheit gegenüber eines Behälter- oder eines Flugzeugabsturzes auf den Behälter auf. Weder eine Umweltverträglichkeitsprüfung noch eine Öffentlichkeitsbeteiligung wurden für die Genehmigung durchgeführt.
- zum Offenen Brief (pdf, 13.2.2020)
- Weitere Infos zu den Protesten: www.castor-stoppen.de
Mit einem „Aktionsbild“ hatte sich die BI am 4. Februar an einem bundesweiten Aktionstag gegen den erwarteten Transport beteiligt.
weiterlesen:
- Presseerklärung des Bündnis Castor-stoppen
17.02.2020 – CASTOR-Transportgenehmigung nach Biblis erteilt! - Atommüll-Behälter: „Es braucht neue Konzepte“
13.02.2020 – Neue wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass Behälter für hochradioaktiven Atommüll deutlich kürzer halten könnten, als bisher gedacht. Die bisher gängigen Lagerungskonzepte seien „nicht ausreichend“, warnt ein US-Expertenteam.