Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.
Behälterprüfung nur auf dem Papier? – BI kritisiert intransparente Zulassungspraxis
Im Jahr 2034 läuft bekanntlich die Einlagerungsgenehmigung des Brennelemente-Zwischenlagers Gorleben (BGZ) aus, die bundeseigene Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) trifft bereits Vorbereitungen für die „verlängerte Zwischenlagerung“.
Darüber hinaus laufen in den nächsten Jahren auch die verkehrsrechtlichen Zulassungen der eingelagerten 113 Castor-Behälter aus. Den Anfang machten die zwölf Behälter des Typs TN 85 der französischen Firma Orano NPS mit verglasten hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitungsanlage Cap de La Hague, die in Gorleben eingelagert sind, sie haben ab sofort einen neuen Zulassungsschein. Am 6. März endete deren verkehrsrechtliche Zulassung, das ergab die Recherche der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI). Das zuständige Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat unterdessen auf seiner Homepage die neue Gültigkeitsdauer – bis zum 6.03.2034 – dokumentiert.
Das Bemühen der BI, das Zulassungsverfahren transparent zu gestalten und Einsicht in die Zulassungspapiere zu erhalten, ist damit ins Leere gelaufen.
„Die Firma Orano NPS mit Sitz in Hanau hat unsere Anfragen schlichtweg ignoriert und das zuständige Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat bisher offengelassen, ob die Zulassungsunterlagen, d.h. Prüfberichte des Bundesamtes für Materialprüfung (BAM) und BASE-Zulassungsscheine, für die interessierte Öffentlichkeit einsehbar sein werden“, beklagt die BI.
Im Juli läuft die Zulassung des einzigen Castorbehälters vom Typ I c ab, der im Februar 1997 aus dem Atomkraftwerk Gundremmingen in einem ersten Sammeltransport von insgesamt sechs Behältern („Sixpack“) – drei aus Neckarwestheim, zwei mit verglasten hochradioaktiven Abfällen aus La Hague – nach Gorleben transportiert wurde.
„Unsere weitergehende Forderung, dass mit Blick auf die erwartbare lange Lagerzeit von weiteren 80 bis 100 Jahren umfassendere Prüfungen, also auch Echttests zur mechanischen und thermischen Belastung, stattfinden müssten, wurde offensichtlich in den Wind geschlagen“, kritisiert BI-Sprecher Wolfgang Ehmke.
Die Transportfähigkeit der Behälter am Ende einer übermäßig langen Lagerzeit – sie sollten nur noch einmal, nämlich zum prospektiven Endlagerstandort bewegt werden – setze völlig neue Maßstäbe für die verkehrsrechtliche Zulassung, so Ehmke. Die BI sieht sich in ihrer Argumentation auch von dem Beratungsgremium des Bundesumweltministeriums, der Entsorgungskommission (ESK) bestätigt.
„Die Eigentümer der Behälter und die Zulassungsbehörde BASE hingegen scheinen die neuen Anforderungen, die die ESK umriss, zu ignorieren.“
Wolfgang Ehmke, Pressesprecher, 0170 501 56 06

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