Pressemitteilung der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.
Nichts, aber alles spricht gegen Gorleben
„Nichts spricht gegen Gorleben“, diese Formel, auf die sich der niedersächsische Umweltminister Stefan Birkner (FDP) wie auch der niedersächsische Ministerpräsident David McAllister (CDU) zurückziehen, findet nach Recherchen der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) eine einfache Begründung: die einzige Bundesbehörde, die die Erkundungsergebnisse in Gorleben auswertet, ist die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Diese Formel, die auch gern von Landes- und Bundespolitikern der CDU ins Feld geführt wird, hat die alte schwammige Formel, Gorleben sei „eignungshöffig“ ersetzt.
Die BGR, darauf verweist die BI – die sich bemüht, in dem Gestrüpp unterschiedlicher Interessen, Licht ins Dunkel zu bringen – untersteht dem Wirtschaftsministerium.
„Die BGR hat alle Einwände von Geologen, die sich zu Gorleben kritisch geäußert haben, zurückgewiesen und eine Aktenlage geschaffen, die die gewünschte offizielle Lesart zu Gorleben begründet“, sagte Wolfgang Ehmke (BI).
Dass über Permafrostrisse im Einlagerungsbereich, die Gefahr von Konvergenzen und Wasserzuflüssen, aktive Störungszonen etc. keine „offiziellen“ Kenntnisse vorhanden seien, liege an der Monopolstellung der BGR bei der Gorleben-Bewertung. So schrieb die BGR in einer großen Studie „Endlagerung radioaktiver Abfälle als nationale Aufgabe“ (2005) des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) den Gorleben-Teil und verfasste ihn laut Impressum „eigenständig“. Im Jahr 2010 fasste die BGR ihre Pro-Position zu Gorleben noch einmal zusammen:
„Trotz der noch nicht abgeschlossenen Erkundung des Erkundungsbereiches 1 (EB 1) kann nach den bisherigen Untersuchungen festgestellt werden, dass aus geowissenschaftlicher Sicht keine Erkenntnisse aus dem Salinar gegen die langzeitsicherheitliche Eignung des Salzstocks Gorleben für die Endlagerung radioaktiver Abfälle vorliegen.“ (+)
Einwände gegen die Behördenposition, die allein durch die BGR fixiert wird, würden erst im Rahmen eines atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens zum Tragen kommen. Allerdings soll laut Entwurf für ein Endlagersuchgesetz ein solches Verfahren durch Bundestagsbeschlüsse ersetzt werden und die Kritiker blieben auf der Strecke, warnt die BI.
„Es spricht zwar alles, aber nichts gegen Gorleben? Das ist paradox und fordert uns und alle Mitstreiter heraus“, sagte Ehmke.
Wolfgang Ehmke, Tel. 05863 – 98 30 76
(+) Quelle: BGR http://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Endlagerung/Endlagerstandorte/Gorleben/gorleben_inhalt.html )
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