Pilot-Konditionierungsanlage (PKA)

Die PKA war/ist die „vergessene" Atomanlage in Gorleben, aber sie wäre die Anlage mit der höchsten Brisanz, würde sie den „heißen Betrieb" aufnehmen. Ursprünglich sollte die PKA als Prototyp das Verpacken von Brennelementen in endlagerfähige Behälter für die sog. "Direkte Endlagerung" von hochradioaktivem Atommüll demonstrieren. Das ist bisher nie der Fall gewesen, doch das ist kein Grund zur Entwarnung, weil die Anlage - wie das Endlagerbergwerk - im Stand-by-Betrieb gefahren wird.

Eine offene Endlagersuche wurde mit der Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes 2013 versprochen. Der Kardinalfehler ist, dass mit dem politisch und geologisch verbrannten Gorleben im Gesetzespakt ein solcher Neuanfang gar nicht möglich ist.

Zur Macht des Faktischen gehört die vorhandene nukleare Infrastruktur in Gorleben. Kern und Bindeglied zwischen Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle und der möglichen Endlagerung im Salzstock ist die Pilot-Konditionierungsanlage (PKA).

Am 19. Dezember 2000 erteilte das Niedersächsische Umweltministerium die „dritte atomrechtliche Teilgenehmigung zum Betrieb der Pilot-Konditionierungsanlage Gorleben“. Die Genehmigung wurde für alle beantragten Tätigkeiten erteilt. Die Aufnahme der Tätigkeiten wurde allerdings, mit Bezug auf den nicht feststehenden Endlagerstandort für wärmeentwickelnde Abfälle, durch Auflagen eingeschränkt.

Im Bedarfsfall unmittelbar erlaubt ist die Wiederherstellung des Primärdeckeldichtsystems von Transport- und Lagerbehältern für bestrahlte Brennelemente und hochradioaktive verglaste Abfälle aus der Wiederaufarbeitung [NMU 2000].

Die dritte Teilgenehmigung tritt allerdings erst in Kraft mit der Benennung eines Endlagerstandorts. Das wird frühestens 2031 der Fall sein, zumindest ist das der „offizielle“ Fahrplan. Ob dann bereits geklärt ist, welche Lagerkonzeption gewählt wird, ist höchst zweifelhaft.

Das StandAG sieht hingegen ein völlig neues Suchverfahren vor, in dem angeblich

  • das Wirtsgestein,
  • der Standort
  • und die Einlagerungsbedingungen (rückholbar oder nicht etc.)

noch gar nicht feststehen, so dass die PKA in ihrer jetzigen Bauart

  1. an dem Standort Gorleben überhaupt keinen Sinn macht,
  2. die Endlagerungsbedingungen für den später ausgewählten Standort (Salz, Ton, Kristallin) zu ganz anderen Einlagerungstechnologien und Ausgestaltungen der Abfallgebinde führen können.
  3. Die Castoren sind heute sämtlich größer sind als bei Auslegung und Konzeption der Anlage gedacht (es gibt u.a. zu kleine Pufferlager), die Anlage entspricht nicht mehr Stand von Wissenschaft und Technik.

Die PKA Gorleben mit ihrer Genehmigungspalette präjudiziert eindeutig die Endlagerwahl, weil das nationale Entsorgungsprogramm NAPRO die Konditionierung der hochradioaktiven Abfälle direkt am Endlagerstandort vorsieht.

Die PKA mit einem genehmigten Jahresdurchsatz von 35 Tonnen wäre bis zum Zeitpunkt der Festlegung eines Endlagerstandorts nicht nur technisch völlig veraltet, die 1.900 Castor-Behälter, die bis zum Ende der Atomkraftnutzung in Deutschland im Jahr 2020 anfallen, zu konditionieren, würde 300 Betriebsjahre dauern. Das ist absurd.

Das NMU ist aufgefordert, diese dritte Teilgenehmigung zurückzuziehen. Bisher wurde argumentativ ins Feld geführt, während der Verhandlungen zwischen dem Bund und der alten Betreiberin, der Gesellschaft für Nuklearservice (GNS),  zur Neuordnung der Verantwortlichkeiten bei der nuklearen Entsorgung, sei es nicht klug, das Thema PKA anzufassen. Jetzt stellt sich die Lage völlig neu dar, denn das Castorlager und die PKA werden von der bundeseigenen Gesellschaft für Zwischenlager (BGZ) betrieben und es obliegt der Aufsichtsbehörde, die Genehmigungssituation fachlich und juristisch neu auszuhandeln.

Genehmigt, aber obsolet sind folgende Verfahrensschritte:

a) Umladen ausgedienter Leichtwasserreaktorbrennelemente (LWR-BE) aus Transport- und Lagerbehälter in Endlagerbehälter und deren endlagergerechte Verschließung.

b) Zerlegung ausgedienter LWR-BE, Einbüchsung der Brennstäbe und endlagerge-rechte Verpackung in Endlagerbehälter (einschl. Kompaktierung der Strukturteile).

c) Umladen von Kern- und Sonderelementen aus Brutreaktoren (SNR-300) aus Transportbehälter oder Transport- und Lagerbehälter in Endlagerbehälter und deren endlagergerechte Verschließung.

d) Umladen von Kokillen mit hochradioaktiven Abfällen (HAW-Kokillen) aus den Wiederaufarbeitungsanlagen aus Transportbehälter in Transport- und Lagerbehälter.

e) Umladen von bituminiertem Abfall aus den ausländischen Wiederaufarbeitungsanlagen aus Transportbehälter in Endlagerbehälter.

f) Umladen von Abfallgebinden (MAW, LAW) aus den ausländischen Wiederaufarbeitungsanlagen aus Transportbehälter in Transport- und Lagerbehälter.

g) Umladen und Verpacken (Verfüllung von Hohlräumen mit Bindemitteln) von in Fässern befindlichen radioaktiven Abfällen aus Transportcontainern in endlagerfähige Container.

h) Konditionierung von radioaktiven Flüssigabfällen in endlagerfähiger Form.

i) Konditionierung von festen Abfällen in endlagerfähige Form.

Allein der Verfahrensschritt j) Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an Abfallgebinden und Behältern aller Art ist diskutabel. Das betrifft insbesondere die Transport- und Lagerbehälter für bestrahlte Brennelemente und hochradioaktive Abfälle

Fazit: Die PKA muss in einem ersten Schritt einer periodischen Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden. Im nächsten Schritt muss die Genehmigung auf die Reparatur der 113 Behälter, die im Zwischenlager lagern, beschränkt werden. Das Minimierungsgebot – das Vermeiden überflüssiger und gefährlicher Transporte -  muss voll Anwendung finden, Transporte mit schadhaften Castorbehältern, bei denen die Primärdeckeldichtung defekt ist, von anderen Standorten nach Gorleben müssen konsequent vermieden werden. Das Minimierungsgebot besteht aber auch für die PKA selbst, diese Anlage für Versuchszwecke zu kontaminieren, muss ausgeschlossen werden.

Grundsätzlich fraglich ist, ob PKA in ihrem jetzigen Zustand für diese Tätigkeiten genehmigungsfähig ist. Es wäre in einem atomrechtlichen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu überprüfen, ob die PKA für diese Zwecke überhaupt nachrüstbar ist. Die PKA hat sich erledigt, ein Behördenhandeln aber nicht.

(aktualisiert 21.01.2018)

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AKTUELLES

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Kommt das Aus für die PKA Gorleben? Wenzel antwortet auf Fragen der BI

10. Juni 2015

Geht es um die Endlagersuche, dann spielt die nukleare Infrastruktur in Gorleben eine gewichtige Rolle. Das ist einer der Gründe, warum die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) sich hartnäckig für den Widerruf der Genehmigung der Pilot-Konditionierungsanlage (PKA) Gorleben einsetzt und auf Unterstützung durch den niedersächsischen Umweltminister Stefan Wenzel hofft. Der hat nun auf einen Fragenkatalog geantwortet.

Faktencheck

Der Bau begann im Jahr 1990. Natürlich nicht ohne Proteste. Mitten im Winter errichteten Atomkraftgegner ein Hüttendorf. Ein Hauch der Freien Republik Wendland wehte durch den Gorlebener Tann´. Es folgte eine Großdemonstration im Februar 1990: die erste deutsch-deutsche Anti-AKW-Demo. Im Gegenzug waren alle wenige Wochen später zu Tausenden gegen den Weiterbau des geplanten AKW-Komplexes in Stendal mit auf der Straße.

Abluftkamin und Strahlenbelastung

Das Atomkraftwerk in Stendal ist Geschichte, es wurde nicht weitergebaut. Die PKA hingegen wurde gebaut, aber der heiße Betrieb fand nicht statt. Die Baukosten betrugen 400 Millionen Euro. Der massive Betonkomplex steht auf einer Grundfläche von 61 mal 51 Metern, ist 20 Meter hoch - der Abluftkamin ragt 60 Meter in die Höhe. Aus ihm könnten eines Tages 0,3 Millisievert Emissionen pro Jahr in die Luft gepustet werden, so würden sich die Grenzwerte des Castor-Lagers (offiziell Transportbehälterlager – TBL-Gorleben) und der PKA aufsummieren.

Kalter Betrieb

Als die PKA beantragt wurde, ging die Gesellschaft für Nuklearservice (GNS) von einer Inbetriebnahme im Jahr 1995 aus. Das ehrgeizige Ziel war nämlich, dass das Atommüllendlager in der unmittelbaren Nachbarschaft im Salzstock Gorleben-Rambow 1999 den Betrieb aufnehmen würde. Das konnte zum Glück verhindert werden, deshalb gibt es bisher nur den sogenannten kalten Betrieb. Kalt, das heißt, allein das Handling wird geprobt. So sollten Castor-Behälter in einer heißen Zelle geöffnet werden, Brennelemente würden möglicherweise zersägt, um sie in kleine Pollux-Behälter für die Endlagerung in einem Salzstock umzupacken.

Genehmigt ist die PKA für einen Jahresdurchsatz von 35 Tonnen. Ausgelegt ist sie  für ein Mehrfaches. Würde Gorleben tatsächlich Standort für ein Atommüllendlager, dann reicht diese Anlage trotzdem vor und hinten nicht. Eine solche Konditionierungsanlage müsse auf 450 bis 500 Tonnen Jahresumsatz ausgelegt sein, sagt selbst Lutz Oelschläger von der Gesellschaft für Nuklearservice (GNS). Wir haben recherchiert: Allein die endlagergerechte Verpackung alle bundesdeutschen Brennelemente in dieser Anlage mit dem eingeschränkten Jahresdurchsatz würde mehr als 300 Jahre dauern!

Zurzeit würden jährlich Betriebskosten von fünf Millionen Euro anfallen, sagte Oelschläger gegenüber der Elbe-Jeetzel-Zeitung: Für die Wartung, atomrechtliche Prüfungen und Gutachter - insgesamt 500 Prüfungen gäbe es pro Jahr. Im Schnitt hätten dort drei Beschäftigte zu tun. Mitunter würde auch kalt erprobt, wie sich nicht kontaminierte Brennelemente zerlegen und in Pollux-Behälter packen lassen. Das sei dann etwa eine Woche Arbeit. Vom niedersächsischen Umweltministerium wollen wir wissen, ob diese Angaben überhaupt stimmen.

Ständiger Wandel der Zweckbestimmung

Offenbar wurde schon Ende der 90er Jahre die PKA hinsichtlich ihres ursprünglichen Zwecks nicht mehr für nötig gehalten. Im Bundesumweltministerium wurde dazu 1995 festgestellt:"Infolge des technologischen Forstschritts ist sie für ihren ursprünglich geplanten Zweck, Techniken zur Direkten Endlagerung zu demonstrieren, nicht mehr von vorrangiger Bedeutung". Bei der Erteilung der 3. Teilerrichtungsgenehmigung im Jahr 2000 war es soweit, die Betriebserlaubnis wurde auf die Reparaturzelle für defekte Castoren, nicht nur aus  der Halle nebenan, beschränkt. Schadhafte Behälter könnten rein rechtlich von den AKW-Standorten nach Gorleben transportiert werden und eine Ausweitung der Betriebsabläufe, wie ursprünglich geplant, ist nicht vom Tisch.

Kommen die restlichen Castoren doch nach Gorleben?

Ganz aktuell dagegen spielt die PKA eine gewichtige Rolle bei der Frage, ob es weitere Castor-Transporte nach Gorleben geben könnte. Um bei der angeblich neuen Endlagersuche den Druck vom Standort zu nehmen, wurde das Atomgesetz geändert. Die verbleibenden 26 Castoren aus La Hague und Sellafield mit den WAA-Abfällen sollten in Zwischenlager an den Atomkraftwerken geschickt werden. Der Energiekonzern E.on klagt gegen diese Gesetzesänderung, denn bisher ist der passende Transportbehälter HAW28M lediglich für Gorleben genehmigt. Wegen seines speziellen Deckelsystems ließe er sich im Notfall lediglich in einer heißen Zelle reparieren.

Druckmittel bei der Endlagersuche

Die  Endlagerung hoch radioaktiver Abfälle ist in weite Ferne rückt. Überdeutlich wird, dass die PKA im Kern eine Fehlinvestition ist. Bis 2031 soll ein Endlagerstandort benannt sein, wann Atommüll eingelagert wird, steht in den Sternen. Dass eine Anlage, die in den 80er Jahren geplant wurde, in den 90er Jahren fertig gestellt wurde, dann nutzbar wäre, ist ausgeschlossen. Die PKA entspricht heute schon nicht mehr dem Stand von Wissenschaft und Technik. Die PKA ist ein Fall für die Atomaufsicht. Mit Nachdruck fordern wir den Widerruf der Betriebsgenehmigung.

Aber es gibt noch einen anderen gewichtigen Grund: Bei der angeblich neuen Suche nach einem Endlager ist natürlich die nukleare Infrastruktur in Gorleben mit der Castorhalle und der PKA von Bedeutung, auch wenn das offiziell dementiert wird.

Berliner Planspiele

Diese Liste muss um einen Aspekt erweitert werden, der ein ganz besonderes Licht auf die verkorkste Atommüllpolitik wirft. In Jülich lagern derzeit 152 Castor THTR/AVR - Behälter mit rd. 290.000 Brennelementkugeln aus dem stillgelegten Kugelreaktor des (Kern-) Forschungszentrums Jülich. Dabei handelt es sich um hochbrennbares, teilweise waffenfähiges Uran. Die Pläne des Bundesumweltministeriums, die Behälter in die USA zu exportieren, wurden durch unseren Widerstand öffentlich und sind rechtlich untragbar. Das Bundesumweltministerium brachte 2012 die Überlegung ins Spiel, dass diese Brennelemente bis zur Inbetriebnahme eines Endlagers in der PKA Gorleben ein- oder zweimal neu konditioniert werden könnten…. Die Lagerung in Jülich war bis zum 30. Juni 2013 befristet und wurde um 6 Monate verlängert, jetzt lagern sie dort ohne Genehmigung. Die Castoren könnten, weil der Verladekran reparaturbedürftig ist, frühestens ab November 2016 abtransportiert werden: in die USA, nach Ahaus, oder nach Gorleben?

Rechtswidriger Vertrag

Normalerweise erlischt eine Betriebserlaubnis, wenn von ihr nicht Gebrauch gemacht wird, nach einigen Jahren. Das gilt im Baurecht, das gilt beim Immissionsschutz. Doch da hat die GNS vorgebaut. 1997 vereinbarten das Niedersächsische Umweltministerium (NMU) und die GNS, dass bereits die Empfangsbereitschaft der PKA als Betriebsbeginn zu werten sei. In dem Knebelvertrag heißt es wörtlich:

„Den Vertragspartnern ist bewusst, dass aufgrund des Charakters der PKA als Pilotanlage und als Anlage für Serviceaufgaben, insbesondere auch im Hinblick auf das TBL-G, nicht davon ausgegangen werden kann, dass die PKA von Beginn an einen Dauerbetrieb aufnehmen oder aufrechterhalten wird. Aufgrund dieser besonderen Funktion der PKA wird NMU im Falle von derartigen Stillständen weder als Genehmigungs- noch als Aufsichtsbehörde die erteilte Genehmigung in Frage stellen oder die Aufnahme oder Fortsetzung des genehmigten Betriebes behindern."

Hintergrund

Das NMU schloss diesen Vergleich mit der GNS, um Schadensersatzansprüchen in Höhe von 15 Millionen DM aus dem Wege zu gehen. Mit dem Kniefall der damaligen Umweltministerin Monika Griefahn vor den Interessen der Atomwirtschaft garantierte die Umweltministerin vertraglich, dass die Genehmigungsunterlagen zügig bearbeitet würden, damit die Realisierung der PKA vorankäme. Zu der Vereinbarung gehörte auch, dass die Betriebserlaubnis auch dann nicht erlischt, wenn der Betrieb nicht aufgenommen wird.

Stockungen und Verzögerungen wie Pfusch am Bau hatte es beim Bau immer wieder gegeben. In nachweislich 25 Fällen war die GNS von den Bauunterlagen abgewichen. Das Umweltministerium prüfte gründlich und musste im Juli 1994 durch den damaligen Bundesumweltminister Klaus Töpfer (CDU) per Weisung dazu angehalten werden, einer 2. Teilerrichtungsgenehmigung zuzustimmen. Wer hat hier die Verzögerung zu verantworten?

Verzicht auf externe Gutachter

Das NMU ließ sich in dem Vertrag sogar auf folgende Passage ein: „Im Interesse eines zügigen Genehmigungsverfahrens zur Erlangung der Betriebsgenehmigung wird NMU für die PKA über die bestehenden Gutachterverträge hinaus keine weiteren Gutachter einschalten oder einen Wechsel der Gutachter vornehmen, insbesondere keine Mehrfachbegutachtung desselben Sachverhalts veranlassen, soweit nicht gesetzlich zwingend erforderlich." Das ist nicht hinnehmbar.

Unsere aktuellen Forderungen:

  • Das NMU muss diesen rechtswidrigen Vertrag kündigen.
  • Die Betriebserlaubnis der PKA muss widerrufen werden. Dazu müssen externe Gutachter eingeschaltet werden.
  • Keine Transporte mit defekten Castor-Behältern in die PKA!

 

 

Zur Geschichte

Direkte Endlagerung contra Wiederaufarbeitungsanlagen

Im Beschluss der Regierungschefs von Bund und Ländern zur Entsorgung der Kernkraftwerke vom 28. September 1979 kamen die Regierungschefs unter anderem darüber überein, "andere Entsorgungstechniken, wie zum Beispiel die direkte Endlagerung von abgebrannten Brennelementen ohne Wiederaufarbeitung, auf ihre Realisierbarkeit und sicherheitstechnische Bewertung zu untersuchen. Diese Untersuchungen sollten so zügig durchgeführt werden, dass ein abschließendes Urteil darüber, ob sich hieraus entscheidende sicherheitsmäßige Vorteile ergeben können, in der Mitte der 80er Jahre möglich wird." In diesem Beschluss heißt es weiter: "Die oberirdischen Fabrikationsanlagen für die eine oder andere Entsorgungstechnik sowie die Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und Endlagerung der radioaktiven Abfälle werden spätestens zum Ende der 90er Jahre betriebsbereit gemacht."

Im Beschluss des Bundeskabinetts vom 23. Januar 1985 bestätigte die Bundesregierung den Vorrang der Wiederaufarbeitung vor der direkten Endlagerung, "da entscheidende sicherheitsmäßige Vorteile sich aus der direkten Endlagerung abgebrannter Brennelemente aus Leichtwasserreaktoren nicht ergeben können, hielt es aber für zweckmäßig, dass in Ergänzung zur Realisierung der Entsorgung mit Wiederaufarbeitung auch die direkte Endlagerung von Brennelementen weiterentwickelt wird." Erst durch das Artikelgesetz zur Änderung des Atomgesetzes vom 19.07.1994 ist die direkte Endlagerung als gleichwertiger Entsorgungsweg anerkannt worden. Damit gab es die Grundlage für die Notwendigkeit der Existenz der PKA.

 

Anlagenbeschreibung

Die Pilot – Konditionierungsanlage Gorleben ist eine kerntechnische Einrichtung, die zur Erfüllung von Aufgaben der Entsorgung deutscher Kernkraftwerke, Versuchsreaktoren oder sonstiger kerntechnischer Anlagen betrieben werden soll. Angepasst an das vorgesehene Aufgabenspektrum, ist die Pilot – Konditionierungsanlage als Mehrzweckanlage konzipiert, in der verschiedene Techniken der Konditionierung von radioaktiven Abfälle angewendet werden sollen. Darüber hinaus sollen Brennelemente sowie Gebinde mit festen radioaktiven Abfällen in Transport- und Lagerbehälter umgeladen werden. Auch sonstige feste radioaktive Abfälle, wie zum Beispiel Steuer- und Absorberelemente, Brennelementkästen und sonstige Strukturteile sowie flüssige radioaktive Abfälle müssen so konditioniert und verpackt werden, dass zwischen- oder endlagerfähige Gebinde entstehen.

Die Pilot-Konditionierungsanlage ist auf dem Gelände des Werkes Gorleben der Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS) errichtet. Sie besteht aus dem Konditionierungsgebäude, dem Stromversorgungsgebäude, dem Versorgungsgebäude für die Versorgung mit Medien sowie den zugehörigen Infrastruktureinrichtungen.

Sämtliche Tätigkeiten und Verfahrensabläufe, die der Konditionierung der Brennelemente oder der Abfallbehandlung dienen, sind im Konditionierungsgebäude (ZFA) zusammengefasst. Das Konditionierungsgebäude gliedert sich in die drei Bereiche: Behältertrakt, Zellentrakt sowie Versorgungs- und Sozialtrakt.

Im Zellentrakt sind zentral in T-Form die Entladezelle, die Beladezelle und die Zerlegezelle angeordnet. Unterhalb der Zerlegezelle befindet sich die Abfallbehandlungszelle.

Bis auf den Versorgungs- und Sozialtrakt herrscht in den beiden übrigen sog. Kontrollbereich. In diesem Bereich sind Beschäftigte einer gewissen Strahlung ausgesetzt, so dass dort strenge Zutrittregelungen sowie eine Überwachung des Personals erforderlich sind. Im Kontrollbereich des Konditionierungsgebäudes ist durch Unterdruckstaffelung und entsprechenden Luftabzug eine gerichtete Luftströmung von außen bzw. aus kontaminationsfreien Räumen zu Räumen mit höherem Kontaminationspotential vorhanden. Mit zunehmendem Kontaminationspotential nimmt der Unterdruck zu, wobei in den Zellen der höchste Unterdruck herrscht.

Die Ableitung der Abluft aus evtl. kontaminierten Betriebsräumen des Kontrollbereiches erfolgt über eine Filterung. Die Abluft aus Zellen, in denen betriebsmäßig offene Radioaktivität vorhanden ist, wird am Absaugort noch über zusätzliche Filtereinheiten geführt. Die Filter in den Zellen sind - wie der gesamte Kontrollbereich - gegen Erdbeben und induzierte Erschütterungen ausgelegt.

Im Rahmen der betrieblichen Überwachung werden die zulässigen radioaktiven Ableitungen mit der Fortluft, die in der Genehmigung festgelegt sind, bestimmt und bilanziert. Neben der betreiberseitigen Emissionsüberwachung ist ein landeseigenes Fernüberwachungs-System, das Kernreaktor-Fernüberwachungssystem Niedersachsen (KFÜ), vorhanden.

Am Standort des Werkes Gorleben der GNS wird ein Messprogramm zur Überwachung der Radioaktivität in der Umgebung durchgeführt, das sich an der BMU-Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen orientiert.

Genehmigungsverfahren

Bei der niedersächsischen atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde wurde 1986 der Antrag nach § 7 Atomgesetz zum Bau und Betrieb einer Pilot - Konditionierungsanlage für radioaktive Reststoffe am Standort Gorleben gestellt.

  • Die erste atomrechtliche Teilgenehmigung zur Errichtung der PKA (1. TG) wurde vom Niedersächsischen Umweltministerium 1990 erteilt. Sie beinhaltete im Wesentlichen den Rohbau des Konditionierungsgebäudes.
  • Mit der 2. TG wurden 1994 die maschinen-, verfahrens-, elektro- und leittechnischen Einrichtungen und deren vorbetriebliche Erprobung genehmigt.
  • Mit der 3. TG zum Betrieb der PKA wurde im Jahr 2000 die Konditionierung von LWR – Brennelementen mit einem maximalen Durchsatz von 35 t Schwermetall (SM) pro Jahr genehmigt.

Bis zur Benennung eines Endlagerstandortes durch den Bund ist der Betrieb der PKA durch eine Nebenbestimmung der erteilten Genehmigung auf die Reparatur schadhafter Transport- und Lagerbehälter beschränkt. Dies wurde zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen in der am 14. Juni 2000 geschlossenen und am 11. Juni 2001 unterzeichneten Konsensvereinbarung zur PKA ebenfalls zu Grunde gelegt. Alle drei Teilgenehmigungen sind bestandskräftig.

Derzeit werden in der PKA nur die Systeme betrieben, die für die Reparatur eines Behälters sowie den Erhalt der Anlage einschließlich Wiederkehrender Prüfungen sowie der Fachkunde des Personals erforderlich sind.

Wartung und Reparatur von defekten Behältern

Die technischen Einrichtungen der PKA erlauben jede Art von Behälterservice an z.B. den im TBL eingelagerten CASTOR-Behältern sowie die Reparatur an evtl. beschädigten Abfallgebinden.

Darüber hinaus sollen Brennelemente sowie Gebinde mit festen radioaktiven Abfällen in Transport- und Lagerbehälter umgeladen werden. Auch sonstige feste radioaktive Abfälle, wie zum Beispiel Steuer- und Absorberelemente, Brennelementkästen und sonstige Strukturteile sowie flüssige radioaktive Abfälle müssen so konditioniert und verpackt werden.

Geschichte der Pilotkonditionierungsanlage

Die Errichtung einer Konditionierungsanlage für abgebrannte Brennelemente aus Kernkraftwerken im Pilotmaßstab geht auf politische Entscheidungen Ende der 70er bis Mitte der 80er Jahre des vergangenen Jahrhunderts zurück.

28.09.79 - Der Bundeskanzler und die Ministerpräsidenten der Länder legen vorläufig die Wiederaufarbeitung von bestrahlten Brennelementen als obligatorischen Weg für die Entsorgung fest. Die Direkte Endlagerung soll im Rahmen eines Systemvergleichs weiter untersucht und nach Abschluss dieser Untersuchungen eine endgültige Entscheidung über den Entsorgungsweg getroffen werden. Die oberirdischen Anlagen sollen unabhängig vom Entsorgungsweg Ende der 90er Jahre betriebsbereit sein.

23.01.85 - Die Bundesregierung beschließt nach Abschluss des Systemvergleichs (ohne Konsultation der Bundesländer) die Wiederaufarbeitung endgültig verbindlich vorzuschreiben. Die Direkte Endlagerung soll nur noch für BE, die nicht wiederaufgearbeitet werden können, weiter verfolgt werden.

04.02.85 - Die DWK bekundet ihren Willen, in Gorleben eine Konditionierungsanlage zu bauen.

30.04.86 - Vier Tage nach der Reaktorkatastrophe in Tschernobyl stellt die DWK einen Antrag auf Genehmigung für den Bau und Betrieb einer Pilot-Konditionierungsanlage nach § 7 Atomgesetz.

25.03.87 - Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird vom Antragsteller (DWK) der Sicherheitsbericht für die Anlage vorgelegt.

04.12.87 - Die Brennelementlager Gorleben mbH (BLG) tritt dem Genehmigungsantrag bei. Ein revidierter Sicherheitsbericht wird vorgelegt.

11.12.87 - Das Niedersächsische Umweltministerium (NMU) gibt die Auslegung der Antragsunterlagen bekannt.

18.01. bis 17.03.88 - Die Antragsunterlagen werden ausgelegt. Innerhalb der bis Frist werden über 12.500 Einwendungen gegen den Bau und Betrieb der Anlage abgegeben.

25.05. bis 02.06.88 - Der nach Atomrecht vorgesehene Erörterungstermin findet statt. Eine Vielzahl von Befangenheitsanträgen gegen die Verhandlungsführung dokumentiert das tiefe Misstrauen der EinwenderInnen gegenüber der Genehmigungsbehörde.

12.01.90 - DDR-BürgerInnen beantragen, das Bürgerbeteiligungsverfahren nach § 4 Atomverfahrensordnung wieder aufzunehmen. Das NMU lehnt diesen Antrag wenig später ab.

17.01.90 - Auf einer Tagung im Kernforschungszentrum Karlsruhe wird bekannt, dass die Überwachung von Spaltmaterial in der Anlage nicht im vermuteten Umfang gewährleistet werden kann. Angegeben wird eine Messgenauigkeit von 12 % (bei anderen Anlagen normalerweise 1-2x). Ministerialrat Fricke vom NMU fragt nach Einflüssen auf das laufende Genehmigungsverfahren.

30.01.90 - Das NMU erteilt die "Erste atomrechtliche Teilgenehmigung zur Errichtung der Pilot-Konditionierungsanlage Gorleben" und ordnet den Sofortvollzug an.

Februar 1990: Bauplatzbesetzung und Hüttendorf

Gegen den Bau der PKA gab es am 1.2.1990 eine Platzbesetzung, wo auf dem vorgesehenen Waldstück mehrere 100 Menschen ein Hüttendorf errichteten. Am 6. Februar 1990 weichten die Platzbesetzer der Übermacht von 2.000 Polizisten und verlassen das Gelände. Dies ist die erste erfolgreiche Bauplatzbesetzung der Anti-AKW-Bewegung seit 10 Jahren.

02.02.90 - Fünf BRD- und vier DDR-BürgerInnen erheben Klage gegen die Teilgenehmigung. über diese Klage ist in der Sache zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht entschieden. Gleichzeitig wurde die Aufhebung des Sofortvollzuges gefordert, was einem Baustopp entsprochen hätte.

03.02.90 - Erste gemeinsame Anti-AKW-Demonstration von BRD- und DDR-BürgerInnen. Sie führt zum Bauplatz der PKA. Im Vorfeld dieser Demonstration gab es einen Informationsaustausch zwischen BRD- und DDR-Sicherheitsbehörden.

07.02.90 - Die Bauarbeiten beginnen, das Gelände wird planiert und ein Metallgitterzaun errichtet.

09.02.90 - Das "Neue Forum" (DDR) übergibt im NMU 1.423 Einwendungen von DDR-BürgerInnen aus Gemeinden, die an den Landkreis Lüchow-Dannenberg angrenzen.

27.03.90 - Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg lehnt den Antrag auf Baustopp bis zur Hauptsacheentscheidung ab.

06.05.90 - Rund 60 AtomkraftgegnerInnen besetzen für vier Stunden das PKA-Gelände. Es gelingt ihnen, die Sicherungsanlagen mit Leitern zu überwinden.

19.06.90 - Nach den Landtagswahlen in Niedersachsen einigen sich SPD und Grüne in den Koalitionsvereinbarungen darauf, "alle rechtlichen Möglichkeiten aus(zu)schöpfen, die erste Teilerrichtungsgenehmigung zurückzunehmen oder zu widerrufen und weitere Genehmigungen nicht zu erteilen".

08.08.90 - Der Leiter der BLG, Herr König, erwähnt in einem Gespräch, daß alle DWK-Projekte (auRer den auslaufenden wie WAK) mit Wirkung vom 01.01.90 von der Gesellschaft für Nuklearservice (GNS) übernommen worden sind.

1994 – 2. Teilgenehmigung zur Errichtung, die verfahrens-, elektro- und leittechnischen Einrichtungen und deren vorbetriebliche Erprobung wird genehmigt.

1999 – Die ursprüngliche Planung ging von der Inbetriebnahme 1999 aus.

2000 – 3. Teilgenehmigung zur Errichtung, die Konditionierung von LWR – Brennelementen mit einem maximalen Durchsatz von 35 t Schwermetall (SM) pro Jahr wird genehmigt.

Sicherheit

Mögliche Störfälle

Der Bericht „Die Pilotkonditionierungsanlage in Gorleben“ der Gruppe Ökologie Hannover von 1990 nennt drei Szenarien, für am wahrscheinlichsten einzutreffende Störfälle während des Betriebes der PKA:

  • Brand bituminierter Abfälle, daraus resultierend im Wesentlichen die Freisetzung von radioaktiven Gasen wie Tritium, Krypton oder Jod, für die keine Filtersysteme zur Verfügung stehen.
  • Selbsterhitzung von bestrahlten Kernbrennstoffen, hier im Wesentlichen hochaktive Abfälle, auch dabei folgt eine Freisetzung von großen Mengen Radioaktivität in die Umgebung
  • Absturz eines Brennelements, z.B. bei der Be- oder Entladung eines Behälters, dabei Beschädigung er Hüllrohre und Freisetzung des radioaktiven Inventars.

Radioaktive Emissionen im Normalbetrieb

Die Pilot-Konditionierungsanlage gibt - wie jede andere Atomanlage - auch im bestimmungsgemäßen Betrieb eine Vielzahl von radioaktiven Stoffen über den Kamin und mit dem Abwasser ab und verursacht dadurch eine Strahlenbelastung der in der Umgebung lebenden Menschen. Außerdem tritt in unmittelbarer Nähe der Gebäude eine erhöhte Ortsdosisleistung auf, die durch Direktstrahlung verursacht wird. Nicht zuletzt erhalten die Beschäftigten während ihrer Arbeit eine erhöhte Strahlendosis.

Die Abluft aus der PKA während des Normalbetriebes soll über einen 60 m hohen Schornstein mit einer Menge von Tritium, Krypton 85 Jod 129 und Strahlung in die Umwelt. Das Abwasser soll über eine Pipeline in die Elbe geleitet werden.

Pilot-Charakter macht Menschen zu Versuchskaninchen

Bei der PKA handelt es sich um ein technologisches Teilstück der Atommüllspirale, das in seiner Technologie weltweit noch nicht erprobt ist. Deshalb ja auch der Name "Pilot" = "versuchs"-Konditionierungsanlage. Das Wendland ist auserkoren, die ersten Versuchskaninchen für diese Technologie zu sein:

  • Die von den Betreibern prognostizierte radioaktive Direktstrahlung wird wesentlich höher sein als bei jeder anderen Atomanlage. Die deshalb gegenüber AKW's fünfmal höher ausgelegten Grenzwerte für den Strahlungsoutput lassen schließen, dass Betreiber und Genehmigungsbehörde genau wissen, um was für eine atomare Dreckschleuder es sich hier handelt.
  • Nicht nur beim endlagergerechten Zersägen der Brennelemente werden Gase und Feststoffe freigesetzt und durch den Schornstein an die Umwelt abgegeben, jede Hantierung mit hochradioaktivem Müll belastet die Umwelt zusätzlich.
  • Eine Vielzahl von technischen Details wurde bis zum Erhalt der Betriebsgenehmigung von Betreiberseite unzureichend oder ungenau berechnet.
  • Die zu erwartenden Strahlenbelastungen sind zu niedrig angesetzt, bzw. aus alternativen Berechnungsmöglichkeiten wurden die ausgewählt, welche die niedrigsten Werte ergaben.
  • Die Filtersysteme können radioaktive Gase gar nicht zurückhalten.
  • Welche Gefährdungspotentiale bestehen bei Stör- und Unfällen? Z.B. dem Brand bitumierter Abfälle, der Selbsterhitzung von bestrahlten Kernbrennstoffen oder dem Absturz eines Brennelementes beim Hantieren? Dass dabei in jedem Fall unabsehbare und unkontrollierbare Mengen an Radioaktivität freigesetzt würden, liegt auf der Hand.

PKA um Zwischenlagerkapazitäten zu erhöhen ?

Die PKA dient in technischer Hinsicht dem Umverpacken (Konditionieren) von Atommüll, um ihn "endlagerfähig" zu machen. Das heißt z.B. für Castor-Behälter, dass die dort enthaltenen, ca. 8m langen Brennstäbe zerschnitten und in andere, für die Endlagerung handhabbare so genannte Pollux-Behälter verbracht werden sollen. Das Zerschneiden der Brennstäbe, welches von der Umweltbelastung her der gefährlichste Vorgang ist, wurde von den Betreibern derweil zurückgestellt (nicht aufgegeben). Während öffentlich immer wieder bekundet wurde, dass die PKA die Funktion habe, Atommüll endlagerfähig zu machen, selbstverständlich aber auch für die Überwachung von Zwischenlager-Behältern und deren Reperatur zuständig sei, steht der gegenwärtige Hauptzweck nun fest: den Atommüll zu kompaktieren, d.h. auf gleichem Raum mehr unterzubringen und damit die Zwischenlagerkapazität klammheimlich zu erhöhen.

Angesichts der ungelösten Entsorgungsfrage und der mehr als zweifelhaften Inbetriebnahme des Gorlebener Salzstockes als Endlager irgendwann in diesem Jahrhundert, versuchen sich die Kernkraftwerksbetreiber mit diesem Trick nach dem Motto "Einfach enger packen, dann passt auch mehr rein!" erneut Luft zu verschaffen, um den langfristigen Weiterbetrieb der deutschen Atommeiler zu sichern. Abgesehen davon entstehen auch wesentlich höhere Emissionen durch die Abluft. Im Falle einer Kapazitätserweiterung und wenn die Betreiber in Zukunft doch einmal auf das Zerschneiden der Brennstäbe zurückgreifen, würden in Bezug auf die Umweltverträglichkeit allerdings völlig neue Tatsachen entstehen.

weitere Informationen

Quellen: de.wikipedia.org, www.castor.de; Verfasser: Jan Becker / Wolfgang Ehmke