Klage gegen Demoverbot bei Castortransport zulässig

27. Februar 2009

Die Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung (AGV) beim CASTOR-Transport 2006 war am (gestrigen) Mittwoch Gegenstand einer mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg. Eine Entscheidung und weitere inhaltliche Erörterungen wurden allerdings vertagt, da wesentliche Akten der Klägerin, der Bürgerinitiative (BI) Umweltschutz Lüchow-Dannenberg, erst am Montag, bzw. zu Verhandlungsbeginn übergeben wurden.

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