Kritik am Standortauswahlgesetz

Bürgerbeteiligung im Zuschauerraum

Im Juli 2013 wurde das Standortauswahlgesetz (StandAG) vom Deutschen Bundestag mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD und Grünen verabschiedet. Das Gesetz suggeriert, dass die Suche nach einem Atommüll-Endlager für „insbesondere“ hoch radioaktive Abfälle nach dem gescheiterten Versuch des Staates, in Gorleben ein Endlager durchzusetzen, neu gestartet wird. Nach vier Jahrzehnten mit zwielichtigen und immer wieder neu auf den Standort Gorleben zurechtgeschnittenen Argumentationen soll es diesmal ein Standortauswahlverfahren geben, das auf einer klaren gesetzlichen Grundlage abläuft. Aber schon die Diskussion über dieses Verfahren wurde immer wieder eingeschränkt oder gar nicht erst ermöglicht. Standardargument: Das „Zeitfenster“.

Es gab keine eine Beratungsphase, in der Umweltschutzorganisationen und Bürger*innen hätten substantiell Vorschläge und Anregungen unterbreiten können. Denn angeblich gab es für die Parteien stets ein enges „Zeitfenster“, das mit den Bundestagswahlen wieder geschlossen würde. Das war 2013 so, bei der ersten Fassung des Gesetzes, bei der Endlagerkommission und bei der zweiten Fassung des Gesetzes 2017 – bei einem Problem, dessen Lösung eine Million Jahre Bestand haben muss…

Mit diesem angeblichen Zeitdruck begründeten die Parteien CDU, CSU, SPD und Grüne ein Gesetzgebungsverfahren, das die Parteien unter sich aushandeln konnten, ohne Beteiligung von Akteuren aus der Zivilgesellschaft. Mit diesem Standortauswahlgesetz haben die beteiligten Parteien der Zivilgesellschaft alle bei Planungsverfahren ansonsten üblichen Überprüfungsrechte genommen und durch eine „Bürgerbeteiligung“ ersetzt, die die Mitwirkung der Zivilgesellschaft auf den Zuschauerraum beschränkt.

Gleich nach der Verabschiedung im März 2017 wurde das System hochgefahren. Zwischen der letzten Sitzung des Umweltausschusses und den letzten Formulierungen am Gesetzestext und seiner Verabschiedung im Bundestag lag grade mal ein Tag. Mittlerweile hatte die – von der EU erzwungene – Bestandsaufnahme der radioaktiven Abfälle in Deutschland ergeben, dass das zukünftige Endlager auch für die Deponierung mittelradioaktiver Abfälle gebaut werden muss. Das allerdings erhöht die Anforderungen an den Standort gravierend. In den Diskussionen um die Eignungskriterien wurden das Thema jedoch nie angesprochen: Die Parteien wollten es nicht, die „Endlagerkommission“ durfte es nicht. Das StandAG wurde aber so angepasst, dass das Endlager auch mittelradioaktiven Atommüll aufnehmen kann.

Dieser Gesetzgebungsgalopp machte es sowohl Abgeordneten wie auch Menschen ausserhalb der parlamentarischen Kreise nahezu unmöglich, den aktuellen Gesetzestext vor der Verabschiedung im Bundestag zu bewerten. Die Berichterstattung der Medien beschränkte sich auf die Pressemitteilungen der PolitikerInnen.

Was darf ein „lernendes Verfahren“ lernen?

Ein durchweg kritisches Echo kam von Umweltverbänden. Nicht nur BUND und Greenpeace, Mediatorenverbände, die BI und die Rechtshilfe Lüchow-Dannenberg, sondern auch das Nationale Begleitgremium selbst gaben kritische Stellungnahmen ab. Sie hatten eines gemein: Alle forderten die Umsetzung eines „lernenden Verfahrens“ und mehr Mitwirkungsrechte für die Öffentlichkeit. Erfolglos. Die Bundestagsfraktionen waren nicht bereit, entsprechende Änderungen im Gesetzestext zu verankern.

Die Begriffe „lernendes Verfahren“ und „selbsthinterfragendes System“ hatte schon die Endlagerkommission in ihrem Abschlussbericht eingeführt. Sie war der Meinung, dass es ohne einen gesellschaftlichen Konsens keine Lösung bei der Standortsuche für ein Atommüll-„Endlager“ geben könne, und forderte „ein wirklich partizipatives Suchverfahren“: Die Bürgerinnen und Bürger seien als emanzipierte Mitgestalter zu beteiligen. Der Öffentlichkeit müssten alle Informationen zugänglich gemacht werden, es müsse „regelmässige Überprüfungsprozesse“ geben. Diese „Evaluation“ ist der Kern eines „sich selbst hinterfragenden Systems“.

Regierung und Bundestag aber wollten ein anderes Standortauswahlverfahren. Ihr Gesetzestext lässt es zu, dass sich Politfunktionäre, Behörden, Regierung und Parlament weitgehend ohne die Mitwirkung der Öffentlichkeit auf einen Endlager-Standort verständigen. Die in anderen Planungsverfahren üblichen Korrekturmöglichkeiten durch Einsprüche und gerichtliche Überprüfungen hebelt das Gesetz durch das umstrittene Instrument der „Legalplanung“ aus: Was der Bundestag nach jedem Verfahrensschritt beschliesst, wird Gesetz und gilt unwiderruflich. Auch Rücksprünge im Verfahren, etwa weil neuere wissenschaftliche Erkenntnisse die erfordern, werden dadurch praktisch unmöglich gemacht. Nach dem im Bundestag vorherrschenden Politikverständnis – das auch die Führung der Grünen teilt – ist ein Parteienkonsens in einer parlamentarischen Demokratie dasselbe wie ein gesellschaftlicher Konsens und durch Parlamentswahlen ausreichend legitimiert.

AKTUELLES

Gorleben geht gar nicht!

Zum Jahrestag der Standortbenennung erinnern wir: Wasser drüber, Gas drunter – das war im Kern schon am 22. Februar 1977 bekannt.

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Stellungnahme zu Sicherheitsanforderungen an ein Endlager

Bis zum 20. November war es möglich, die „Sicherheitsanforderungen“ an ein Endlager für hochradioaktiven Müll zu kommentieren. Dr. Ulrich Wollenteit und Dr. Daniel Lübbert haben im Auftrag der Rechtshilfe Gorleben und der BI Umweltschutz eine kurzgutachterliche Stellungnahme verfasst.

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„Bürgerbeteiligung“ ist eine Farce

Die Diskussion über Sicherheitsanforderungen, die ein künftiges Atommüllendlager für hochradioaktive Abfälle erfüllen muss, endete am 14./15. September mit einem Eklat. zur Presseerklärung

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Endlagersuche: Wann beginnt Partizipation?

Das „Zeitfenster“. Es war jedesmal das Zeitfenster, das angeblich bald geschlossen wird. Es werden auch in den nächsten Jahren Zeitfenster sein, die sich bald schliessen werden. Denn die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle muss, so wollen es Union, SPD, FDP und Grüne, in absehbarer Zeit zu einem Ergebnis führen: Spätestens im Jahr 2031.…

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Erklärfilm

Hören, sehen und verstehen: der .ausgestrahlt-Info-Clip erklärt kurz und kompakt, warum das laufende Standortauswahl-Verfahren an den eigenen Ansprüchen scheitert und den Weg zum bestmöglichen Atommüll-Lager nicht findet, sondern verbaut:

Im Zentrum des Verfahrens: Das „Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung“

Zentrale Akteur und in jeder Beziehung Herr des Verfahrens ist das „Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung“ (BASE). Diese neue Mega-Behörde ist dem Umweltministerium unterstellt und bekommt die Kontrolle darüber, welche Informationen wo veröffentlicht – oder versteckt – werden, wie mit Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit oder dem Nationalen Begleitgremium umgegangen wird, und über viele andere wichtige Verfahrensfragen. Absurd: das BASE ist Genehmigungsbehörde, soll aber auch die Partizipation organisieren.

Der Bundestag weiß natürlich, dass interessierte Bürger und Organisationen versuchen werden, das Verfahren kritisch zu begleiten und problematische Vorgänge aufzudecken. Dazu brauchen sie aber Zugang zu allen relevanten Informationen. Im den ersten Entwürfen des Fortentwicklungsgesetzes war noch die Verpflichtung des Bundesamtes enthalten, alle Dokumente zu veröffentlichen und in einem Informationsregister (das Außenstehenden eine zielgerichtete Suche ermöglicht hätte) bereitzustellen. Im nun verabschiedeten Gesetz fehlt diese Verpflichtung. Für engagierte BürgerInnen wird es damit schwierig werden, relevante Dokumente aufzufinden – wenn das BASE sie überhaupt veröffentlicht.

Knackpunkt Geodaten

Eine entscheidende juristische Hürde bilden die Rechte an den geologischen Daten. Ein großer Teil von ihnen wurde von privaten Unternehmen erhoben, beispielsweise auf der Suche nach Bodenschätzen. Die Landesämter für Geologie können diese Daten, soweit die bekannt sind, der Bundesgesellschaft für Endlagerung für das Standortauswahlverfahren zur Verfügung stellen. Aber sie dürfen nicht veröffentlicht werden. Bürger*innen und Umweltorganisationen, nicht einmal das Nationale Begleitgremium, haben darauf keinen Zugriff.

Ein Geologiedatengesetz, das die Daten auch der Öffentlichkeit zugänglich machen würde, ist somit der Dreh- und Angelpunkt für die Transparenz des Auswahlverfahrens. Bislang hat das Bundesministerium für Wirtschaft noch nicht einmal einen Entwurf geliefert.

Selbst wenn dieses Gesetz kommt: Es nützt nichts, gigantische Datensätze geologischer Rohdaten ins Netz zu stellen. Sie müssen sortiert, aufbereitet und interpretiert werden. Nur dann es auch normalen Bürger*innen möglich, diese Daten zu verstehen und einzuordnen. Diese Forderung an das Gesetz wurde vor dessen Verabschiedung von den Umweltorganisationen erhoben – die Parteien konnten sich nicht dazu durchringen, entsprechende Regelungen auch im Gesetz zu verankern. Sie zogen es vor, dies ins Belieben der BASE zu stellen.

Wer wird zur „günstigen Standortregion“ ernannt?

Im Jahre 2020, so war es vom Zeitplan vorgesehen, bekamen 90 Regionen die Nachricht, dass sie zu einem einem„Teilbereich“ im Auswahlverfahren gehören. „Teilbereiche“ sind Gebiete, in denen Endlager-Standorte untersucht werden können. Das war die Arbeit der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), der Verfahrensträgerin. Mit diesem Verfahrensschritt musste daraufhin dass Bundesamt eine „Fachkonferenz Teilgebiete“ berufen – eine Konferenz für das gesamte Bundesgebiet! Diese „Fachkonferenz“ sollte den „Zwischenbericht“ beraten, der darlegt, wie es zu diesen Teilgebieten gekommen ist. Dass der Salzstock Gorleben schon im ersten Vergleichs- und Verfahrensschritt als untauglich herausfiel, war absehbar. Die BI Umweltschutz hatte alle geologischen Argumente zusammengefasst und man war gespannt, ob die BGE sich politischem Druck beugen würde, um den alten Standort beizubehalten oder doch einen Schlussstrich ziehen würde. In Gorleben ist nun Schluss. Aber das Wendland ist von vier Tongebieten berührt, die als potentiell günstig für die Endlagerei angesehen werden.

Beim nächsten Verfahrensschritt wird die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE)  „günstige Standortregionen“ bekanntgeben. In denen sollen dann Standorte obertägig erkundet werden. Für diesen Zeitpunkt sieht das Gesetz die Einrichtung einer „Regionalkonferenz“ in jeder „Standortregion“ vor. Zunächst wird vom BASE eine „Vollversammlung“ einberufen – aber auch hier lässt das Gesetz im Unklaren, wer genau daran teilnehmen darf. Die Vollversammlung wählt dann einen „Vertreterkreis“. Der soll zu je einem Drittel aus Bürgern, Kommunalpolitikern und „Vertretern gesellschaftlicher Gruppen“ bestehen. Beim Wahlverfahren lässt das Gesetz dem BfE wieder freie Hand. Diese Regionalkonferenzen sollen bei der letztendlichen Standortvereinbarung „beteiligt“ werden. Was das genau bedeutet, darf das Bundesamt entscheiden.

Nachprüfauftrag: Nur einer erlaubt

Eines der Arbeitsfelder der Regionalkonferenzen, so steht’s im Gesetz, wird die Aufgabe sein, „Konzepte zur Förderung der Regionalentwicklung zu erarbeiten.“ Dabei werden sie natürlich auch die Chancen erörtern, die sich durch die Ansiedlung der Atomwirtschaft ergeben. Die Erfahrung mit anderen Atomstandorten – auch mit der Gemeinde Gartow, zu der Gorleben gehört – zeigen, dass die Hoffnungen auf reichlich fliessende Gewerbesteuern zumindest bei einem Teil der gesellschaftlich relevanten Gruppen ihre Haltung zu einem Endlager positiv beeinflussen und wissenschaftliche Bedenken ins Abseits schieben können.

Auch in dieser entscheidenden Phase des Verfahrens sorgt das Gesetz dafür, dass die kritische Öffentlichkeit gegenüber der Behörde erheblich benachteiligt wird. Die Regionalkonferenzen dürfen zwar einen Nachprüfauftrag (nur einen einzigen pro Konferenz!) stellen, wenn sie an den Vorschlägen der Behörde begründete Kritik haben. Aber für diesen Antrag bekommen sie lediglich 6 Monate Zeit. Für berufstätige Mitglieder der Regionalkonferenzen ist das viel zu knapp. Es wird kaum möglich sein, in dieser kurzen Frist Stellungnahmen von Experten einzuholen und für den Nachprüfungsauftrag auszuwerten. Die Endlagerkommission hatte noch vorgeschlagen, dass Behörde und Regionalkonferenzen die Fristen sachgerecht aushandeln. Das aber wollten die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, SPD und Grünen nicht zulassen.

Zwischenlagerstandorte und Endlagerstandorte in einem Käfig

Als überregionale Instanz steht die „Fachkonferenz Rat der Regionen“ über den Regionalkonferenzen. Hier sind sowohl die Regionalkonferenzen wie auch die Gemeinden vertreten, in denen radioaktive Abfälle zwischengelagert werden – also praktisch alle Standorte, an denen bereits Atommüll „zwischengelagert“ oder möglicherweise „endgelagert“ werden soll. Zwischen denen, die den Atommüll so schnell wie möglich loswerden wollen, und denen, die ihn auf keinen Fall aufnehmen möchten, werden mit Sicherheit massive Interessenskonflikte auftreten. Allerdings hat der Gesetzgeber das Thema Zwischenlagerung und die damit verbundenen Probleme schlicht ausgeklammert. Weder die Endlagerkommission noch der Bundestag hat sich bislang damit befasst – wohl wissend, dass die Lebensdauer der ersten Castoren mit hochradioaktivem Atommüll abgelaufen sein wird, bevor ein geeigneter Standort für ein Dauerlager gefunden ist. Wenn die „Fachkonferenz der Regionen“ ihre Interessenskonflikte auf offener Bühne austrägt, bestätigt sie damit die Bedenkenträger aus Politik und Atomwirtschaft, die eine Beteiligung der Zivilgesellschaft am Auswahlverfahren schon immer für unsinnig gehalten haben.

Eigentlich soll die Fachkonferenz der Regionen die Interessen der Atommüll-Standorte vertreten. Eigentlich handelt das BASE im Auftrag des Staates. Interessant ist nun, dass der Gesetzgeber der Fachkonferenz keine unabhängige Geschäftsstelle zugesteht, sondern sie beim BASE ansiedelt. Damit bekommt diese staatliche Behörde – und damit der zentrale Akteur im Verfahren! – die Möglichkeit, nicht nur die internen Auseinandersetzungen und die Willensbildung in der Fachkonferenz, sondern auch alle ihre Aktivitäten nach aussen zu beeinflussen, wenn nicht sogar zu kontrollieren.

Lahme Ente: Das Nationale „Begleitgremium“

Wie sehr der Geist dieses Gesetz von der Absicht bestimmt ist, die Möglichkeiten der gesellschaftlichen Vertreterinnen so zu beschneiden, dass sie die Dreifaltigkeit aus Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit, Regierung und Bundestag nicht stören können, zeigt sich auch bei den Rechten des „Nationalen Begleitgremiums“. Dieses unabhängige Gremium besteht aus vom vom Bundestag ernannten und aus der Gesellschaft gewählten VertreterInnen. Es sollte, das war die ursprüngliche Idee, eigentlich als Ansprechpartner für die Öffentlichkeit dienen und eine Art Wächterfunktion ausüben. Seine Aufgabe: Frühzeitig Konflikte identifizieren und moderieren, das Bundesamt befragen und auf Antworten bestehen dürfen, das Verfahren kritisch begleiten und Verbesserungsvorschläge erarbeiten.

Aber auch hier wollte der Gesetzgeber dem Vorschlag der Endlagerkommission und den Forderungen der Umweltverbände und Mediatoren nicht folgen. Geblieben ist dem Nationalen Begleitgremium nur die Möglichkeit, Fragen zu stellen, Appelle an die Akteure des Verfahrens zu verfassen und dem Bundestag Vorschläge für Verfahrensänderungen zu unterbreiten. Ob und wie das Bundesamt oder der Bundestag darauf reagieren, überlässt das Gesetz ihnen. Um als Vermittlerin zwischen Öffentlichkeit und Behörde, als Adresse für kritische Einwendungen von Umweltschutzverbänden oder atomkritischen Gruppen dienen oder gar das Verfahren evaluieren zu können, fehlen dem Nationalen Begleitgremium die nötigen Rechte und Befugnisse. Mit dem BASE kann es nicht auf Augenhöhe verhandeln. De facto ist das Nationale Begleitgremium eine lahme Ente.

Mitmachen, begleiten oder boykottieren?

Auch in seiner Neufassung gewährleistet das alte Gesetz von 2013 kein wissenschaftsbasiertes, transparentes und für die Mitwirkung der Öffentlichkeit offenes und lernendes Verfahren, geschweige denn ein „sich selbst hinterfragendes System“. Was im Standortauswahlverfahren an Transparenz und Partizipation stattfinden kann, wird in jeder Phase von der Kulanz des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit und des Bundesumweltministeriums abhängen. Keine der im jetzt im Bundestag vertretenen Parteien ist bislang gewillt, der Öffentlichkeit Mitwirkungsrechte zuzugestehen. Das haben auch der Geist dieses Gesetz und die Art, wie es realisiert wurde, wieder sehr deutlich gezeigt.

Trotzdem wird das Standortauswahlverfahren von Politik und praktisch allen Medien – vermutlich auch der großen Mehrheit der Bundestagsabgeordneten – als epochales Werk bewertet, das erstmals die Zivilgesellschaft einbezieht. Damit stehen die in der atomkritischen Bewegung engagierten BürgerInnen vor der schwierigen Entscheidung, ob und wie sie sich an diesem Verfahren beteiligen.

Die Erfahrungen aus der "Fachkonferenz Teilgebiete" hat die BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg in vielen Stellungnahmen dokumentiert. Eine wissenschaftliche Begleitung finden Sie/findet ihr hier:

Beitragsserie im Forschungsjournal Soziale Bewegungen zu den Beratungsterminen der Fachkonferenz Teilgebiete:

Spätestens an dem Zeitpunkt, an dem die „günstigen Standortregionen“ bestimmt und die Regionalkonferenzen gegründet worden sind – also vermutlich ab 2027 - wird das Interesse in den betroffenen Regionen steil ansteigen. Jede Regionalkonferenz wird solange existieren, wie ihre Standortregion im Verfahren bleibt. Sie gelten als die Vertretungen ihrer Regionen und sollen dem Verfahren als Nachweis einer Öffentlichkeitsbeteiligung dienen. Wer in einer Regionalkonferenz mitarbeitet, muss sich der Gefahr bewusst sein, damit auch als Nachweis einer Bürgerbeteiligung instrumentalisiert zu werden.

Dort nicht mitzuarbeiten könnte allerdings bedeuten, den Profis und Semiprofis aus Politik und Wirtschaft und den „gesellschaftlich relevanten Gruppen“ das Feld allein zu überlassen. Wenn in einer Region fast alle mitmachen, laufen die atomkritischen Aktivisten mit einer Verweigerungshaltung Gefahr, sich politisch zu isolieren.

Aber warum auf das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit warten? Warum erst dann reagieren, wenn die Behörde uns auffordert, Konzepte zur Regionalentwicklung samt „sozioökonomischer Potentialanalyse“ zu erarbeiten? Und das dann ausgerechnet in diesen vom BASE reglementierten Regionalkonferenzen? Um Stellungnahmen abzugeben, die dann in irgendwelchen Schubladen des BfE zu verstauben?

Nicht erst warten, bis der Bescheid des BASE kommt

Die meisten in Frage kommenden Standorte wissen bereits, dass sie auf eine schwarzen Liste stehen: 1994/95 hat die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe je einen Katalog für die entsprechenden Salz- und Kristallinvorkommen in Deutschland veröffentlicht.

Zumindest die Bürger*innen dieser Standorte müssten nicht auf den Bescheid des Bundesamtes und auf die Installation einer Regionalkonferenz warten, um aktiv werden zu können. Sie könnten sich schon jetzt darauf vorbereiten und könnten so dem Zeitdruck, unter dem die Regionalkonferenzen gleich nach ihrer Entstehung arbeiten müssen, zumindest in Teilen vorbeugen – etwa bei der Meinungsbildung zu den ökonomischen Folgen für die Region.

Sinnvoll wäre dies, denn die Regionalkonferenz wird alle Ressourcen einer Region binden, sowohl die der kommunalen Organe wie auch der engagierten Bürger*innen. Sie alle müssen sich nicht nur mit den Entscheidungen der Behörde auseinandersetzen, und das innerhalb kürzester Zeiztfristen. Sondern auch mit dem zweiten Auftrag der Konferenzen, der „sozialökonomischen Potentialanalyse“ – sprich: Den Bedingungen, unter denen die Region einem Endlager zustimmen würde.

Dann stehen die in der Regel unbezahlten FeierabendpolitikerInnen den Profis einer mächtigen Behörde, einer bundeseigenen Gesellschaft und der politischen Parteien gegenüber. Und die haben sich Jahre auf diese Auseinandersetzung vorbereiten können. Das StandAG regelt nicht einmal, wie das Engagement von berufstätigen Bürger*innen ermöglicht werden kann, zum Beispiel durch ihre Freistellung durch die Arbeitgeber oder deine Zahlung des Gehaltsausfalles, wie das beispielsweise bei den Freiwilligen Feuerwehren üblich ist.

Auch nach optimistischen Schätzungen wird das Standortauswahlverfahren mindestens noch drei Jahrzehnte dauern, wahrscheinlich länger. Und der Druck, mit der damit notwendigerweise verlängerten Zwischenlagerung irgendwie umgehen zu müssen, wird immer grösser: Ab Anfang der 30er Jahre beginnen die Genehmigungen für die Castoren und die ersten Zwischenlager, darunter auch Gorleben, abzulaufen. Und bislang existiert kein Konzept, wie der Staat mit der Dauerlagerung des Atommülls in den Zwischenlagern umgehen soll – ein Problem, das genauso wenig ohne die Beteiligung der Bürger*innen in der Region gelöst werden kann.

Auch die nächsten Generationen der Standortregion Lüchow-Dannenberg werden sich also mit den schwerwiegenden Folgen der vor mehr als 40 Jahren eingeleitete deutsche Atompolitik befassen müssen – und das gleich womöglich auf mehreren Ebenen: auf jeden Fall als Zwischenlagerregion.